Berlin.

Bundesarbeitsministerin Andrea Nahles (SPD) hat nach einem Bericht des Nachrichtenmagazins „Der Spiegel“ wichtige Ausnahmen vom gesetzlichen Mindestlohn nicht rechtssicher festgeschrieben. Zu diesem Ergebnis komme ein Gutachten der Wissenschaftlichen Dienste des Bundestages. Demnach können sich Sportvereine nicht darauf verlassen, dass sie ihren Vertragsamateuren tatsächlich keinen Mindestlohn zahlen müssen.

Nach einem Spitzengespräch mit Sportfunktionären hatte die SPD-Politikerin das verbindlich zugesagt. Die Äußerungen der Ministerin stellten aber „keine Rechtssicherheit für die betroffenen Vereine oder den Vereinssport als Ganzes“ her, urteilen die Juristen. Im Streitfall müssten die Arbeitsgerichte die Frage klären, wann ein Vertragsamateur als Arbeitnehmer einzustufen sei. Viele Fußballvereine zahlen Kickern eine Aufwandsentschädigung in Minijobber-Höhe.

Auch eine andere Ausnahme halten die Juristen für nicht eindeutig gelöst. So sollen ausländische Transportunternehmen, die ihre Lkw im Transit durch Deutschland schicken, ihren Fahrern für diese Zeit heute keinen Mindestlohn zahlen müssen. Derzeit sind deshalb die Kontrollen ausgesetzt. Damit seien aber nicht die zivilrechtlichen Regelungen des Gesetzes außer Kraft, ist die Einschätzung der Juristen. „Das Gutachten belegt, dass in vielen gesellschaftlichen Bereichen durch den Mindestlohn immer noch Rechtsunsicherheit besteht“, sagt der CDU-Abgeordnete Carsten Linnemann, der die Expertise in Auftrag gegeben hat, dem „Spiegel“.