München.

Die Hauptangeklagte im NSU-Prozess, Beate Zschäpe, hat mit ihrer Attacke gegen ihre Anwältin Anja Sturm Kritik auch ihrer beiden anderen Verteidiger ausgelöst. Anwalt Wolfgang Stahl schrieb in einer Stellungnahme an das Oberlandesgericht (OLG) München, die „Behauptungen von Frau Zschäpe“ seien für ihn „nicht nachvollziehbar“. Zschäpe hatte vergangene Woche Sturms Ablösung verlangt. Sie wirft Sturm vor, psychischen Druck ausgeübt und vertrauliche Informationen öffentlich erörtert zu haben. Auch Rechtsanwalt Wolfgang Heer widersprach Zschäpe. Er schrieb dem Gericht, seine Mandantin habe ihm entgegen ihrer Behauptung „zu keinem Zeitpunkt“ berichtet, dass Sturm vertrauliche Informationen im Prozess verwendet habe.

Zschäpe wandte sich unterdessen mit einem weiteren handgeschriebenen Brief an das Gericht und bat um eine verlängerte Frist für eine weitere Stellungnahme. Sie benötige Rücksprache mit „einem Anwalt“. Dem kam das Gericht nach und setzte ihr eine Frist bis Mittwoch. Nächster Prozesstag ist dieser Dienstag. Der Termin bleibe trotz der Verteidigerkrise um Zschäpe bestehen, hieß es beim OLG. Zschäpes Verhältnis zu allen drei Anwälten gilt als nicht unbelastet. Ein früherer Entbindungsantrag gegen ihre drei Pflichtverteidiger war allerdings vom Gericht abgelehnt worden. Seit zwei Jahren muss sich Zschäpe für die zehn überwiegend rassistisch motivierten Morde des „Nationalsozialistischen Untergrunds“ (NSU) verantworten.

Der NSU-Untersuchungsausschuss des NRW-Landtags will prüfen, ob ein V-Mann des Verfassungsschutzes eine der Bomben der Terrorgruppe NSU in Köln gelegt hat. Laut „Welt am Sonntag“ hat die Ex-Chefin des NRW-Verfassungsschutzes 2011 auf die Ähnlichkeit des Phantombildes des Attentäters mit einem Neonazi hingewiesen. Dieser Neonazi sei V-Mann des Geheimdienstes gewesen.