Köln.

Deutschland ist nach einer Entscheidung des Kölner Verwaltungsgerichts nicht mitverantwortlich für US-Drohnenangriffe, die möglicherweise über die US-Basis Ramstein koordiniert wurden. Das Gericht wies am Mittwoch die Klage von drei Jemeniten ab, die bei einem US-Angriff 2012 zwei Verwandte verloren hatten. Unterstützt von Menschenrechtsorganisationen hatten die Kläger von der Bundesregierung verlangt, die Nutzung der US-Basis in Ramstein für solche Angriffe zu untersagen. (Az.: 3 K 5625/14)

Nach Ansicht der Kläger dient eine Satelliten-Relaisstation in Ramstein dafür, die Daten für die Drohenangriffe im Jemen und in anderen Ländern zu übermitteln. Der Rechtsanwalt der nicht zur Verhandlung erschienenen Kläger, Sönke Hilbrans, betonte in der Anhörung, die Airbase in Ramstein sei „ein notwendiges Glied in der Kette“. Daraus ergebe sich eine Schutzpflicht der Bundesrepublik auch für Ausländer. Vor Gericht wollten die Kläger erreichen, dass die Bundesregierung derartige Angriffe über deutschem Territorium nicht mehr zulässt.

Prozessbevollmächtige der Bundesregierung sahen dagegen keine Schutzpflicht Deutschlands. „Die Drohnenangriffe im Jemen sind in keiner Weise der deutschen Staatsgewalt zuzurechnen“, erklärte einer der Bevollmächtigten. Deutschland wirke an diesen Einsätzen nicht mit und habe kein näheres Wissen darüber. Die US-Regierung habe außerdem zugesagt, dass vom Luftwaffenstützpunkt in Ramstein keine Drohnen gesteuert werden. Das Gericht habe wegen des Prinzips der Gewaltenteilung nur eingeschränkte Kontrollmöglichkeiten und könne somit keine weitergehenden Verpflichtungen aussprechen. Das Verwaltungsgericht befasste sich als erstes deutsches Gericht mit einer mutmaßlichen deutschen Beteiligung an Drohnenangriffen der USA.