Berlin.

Martin Lutz

Der Vorsitzende der Innenministerkonferenz, Roger Lewentz (SPD), fordert eine Aufrüstung der Polizei zur Terrorabwehr. „Die Polizei braucht auch schwere Waffen, die auf längere Distanz schießen können“, sagte Lewentz. Denn seit den Anschlägen von Paris auf die Satire-Zeitschrift „Charlie Hebdo“, einen jüdischen Supermarkt und auf Polizisten sei klar, dass es die Polizei mit einem völlig neuen Tätertyp zu tun habe, der Terroranschläge mit Kriegswaffen verübe. „Die Bereitschaftspolizei der Länder ist dagegen noch nicht optimal gewappnet“, sagte Lewentz, der Innenminister in Rheinland-Pfalz ist. Die Bundesländer würden derzeit den Bedarf für Waffen, gepanzerte Fahrzeuge und bessere schusssichere Westen ermitteln. „Wir müssen für Waffengleichheit sorgen“, sagte Lewentz.

Lewentz geht nicht davon aus, dass es im Fall eines Terroranschlags in Deutschland zu Chaos kommen würde. Kleinere Bundesländer könnten dann aber auf die Hilfe etwa des Bundes angewiesen sein. Zu einem Verbesserungsbedarf, der von Bundesinnenminister Thomas de Maizière (CDU) geprüft wird, sagte Lewentz: „Die Innenministerkonferenz wird Herrn de Maizière sicher nicht daran hindern, wenn er Anti-Terror-Einheiten der Bundespolizei schaffen will.“ Bisher gibt es schon die Spezialeinheit GSG 9 (200 Polizisten), die in Sankt Augustin bei Bonn stationiert ist.

Geprüft wird eine Neuregelungder Vorratsdatenspeicherung

Zugleich verlangt Lewentz eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung von Telekommunikationsdaten: „Eine Speicherung für mindestens drei Monate scheint mir angemessen.“ Die Debatte über die Speicherung müsse allerdings „in den Leitplanken geführt werden, die uns das Bundesverfassungsgericht und auch der Europäische Gerichtshof vorgegeben haben.“ Die SPD-Länderinnenminister unterstützen Lewentz nach seinen Angaben bei dem Vorhaben. Doch Bundesjustizminister Heiko Maas (SPD) hat dagegen starke Vorbehalte. Sein Ressortkollege de Maizière lässt die Möglichkeiten für eine Neuregelung der Vorratsdatenspeicherung trotzdem prüfen.

In der Asylpolitik sprach sich Lewentz für ein strengeres Abschieben aus: „Wenn der Grund für einen Aufenthalt beendet ist, muss die betroffene Person freiwillig gehen oder in das Heimatland zurückgeführt werden.“ Dafür seien die Länder verantwortlich. In Deutschland leben rund 150.000 abschiebepflichtige Personen. An diesem Freitag berät der Bundestag erstmals über einen Gesetzentwurf der Regierung, der neben einer Ausweitung des Bleiberechts eine Reform des Ausweisungs- und Abschieberechts vorsieht.