Berlin.

Es soll ihr großer Auftritt werden. Am heutigen Donnerstag ist Bundesfamilienministerin Manuela Schwesig (SPD) im Berliner E-Werk Gastgeberin eines Empfangs zum Internationalen Frauentag, der am Sonntag gefeiert wird. Die Ministerin wird dort eine gleichstellungspolitische Grundsatzrede halten. Und wenn alles gut geht, wird sie dort verkünden können, dass eines ihrer zentralen Projekte am nächsten Tag im Bundestag in Gesetzesform gegossen wird: das „Gesetz für die gleichberechtigte Teilhabe von Frauen und Männern an Führungspositionen in der Privatwirtschaft und im öffentlichen Dienst“, mit anderen Worten: die Frauenquote.

Danach sollen ab dem kommenden Jahr 30 Prozent aller Aufsichtsratsposten in 108 großen börsennotierten Konzernen von Frauen besetzt werden. Gelingt dies nicht, werden die Unternehmen mit einem „leeren Stuhl bestraft“. Für die weitere Managementebene müssen verbindliche Zielgrößen festgelegt werden. Rund 3500 weitere börsennotierte oder mitbestimmungspflichtige Unternehmen werden ebenfalls verpflichtet, bis Ende September 2015 selbst gesteckte Flexi-Quoten für Führungspositionen festzulegen, die bis Mitte 2017 erreicht werden müssen. Sanktionen sind hier aber nicht vorgesehen. Schwesig hat hart für dieses Gesetz gekämpft. Erst nach zähem Ringen hatte sich der Koalitionsausschuss Ende November zu einer Einigung gequält, und auch danach ebbte die Kritik nicht ab.

Zuletzt hatten sich Schwesig und der mitverantwortliche Justizminister Heiko Maas (SPD) in der Expertenanhörung im Frauen- und Familienausschuss herbe Schelte anhören müssen. „Verfassungswidrig“, „bürokratisch“ und „technisch schlecht“ sei der Gesetzentwurf. Erst am Montag hatten Union und SPD die letzten Unstimmigkeiten ausgeräumt. Nach „intensiven Verhandlungen“ habe man jetzt „auf den letzten Metern“ noch einige wichtige Änderungen erreicht und sich mit der SPD auf einen Kompromiss verständigt, sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt, die die Quote lange bekämpft hatte: „Ich bin über das Ergebnis nicht begeistert, aber zufrieden.“ Jetzt haben die Koalitionäre es plötzlich ungeheuer eilig. Hektisch werden die vereinbarten Änderungen noch in das Gesetzeswerk eingewoben. Und bereits am Freitag soll es in zweiter und dritter Lesung im Bundestag verabschiedet werden.

Für verfassungsrechtliche Bedenken hatte in der Expertenanhörung ironischerweise ausgerechnet der Teil des Gesetzentwurfs gesorgt, der sich mit der geschlechterparitätischen Besetzung im öffentlichen Dienst beschäftigt. Die Bundesregierung strebt hier langfristig ein Verhältnis von 50:50 an. Auf vielen Ebenen sind Frauen derzeit aber schon heute überrepräsentiert – das neue Bundesgleichstellungsgesetz hätte also de facto wie eine Männerquote gewirkt.

„In der Praxis hätte das bedeutet, dass die Verwaltungen ihre Ressourcen hätten dafür aufwenden müssen, mehr Frauen zur GSG 9 und mehr Männer auf Sekretariatsstellen zu bringen“, sagt der familienpolitische Sprecher der Unionsfraktion, Marcus Weinberg (CDU). In der letzten Vermittlungsrunde wurde die Männerquote wieder abgeschwächt. Zudem werde Familienfreundlichkeit als Gesetzesziel im Bundesgleichstellungsgesetz verankert.