Die Staatsanwaltschaft hatte Vorwürfe zum Vorgehen bei der Hausdurchsuchung des Abgeordneten bereits zurückgewiesen. Nun gibt es aber eine offizielle Bestätigung des Bundestags, dass die Immunität Edathys zu dem Zeitpunkt noch nicht erloschen war.

Berlin. Im Fall Edathy geht der Streit um Fehler der Staatsanwaltschaft in die nächste Runde. Der Deutsche Bundestag hat nun förmlich bestätigt, dass das Bundestagsmandat von Sebastian Edathy erst nach dem 10. Februar 2014 erloschen war. Demnach hatte seine Immunität noch volle Gültigkeit, als die Staatsanwaltschaft Hannover an ebendiesem Tag Durchsuchungen seiner Wohnungen und seiner Bürgerbüros durchführte.

„Damit ist klar: Die Staatsanwaltschaft Hannover hat am 10. Februar 2014 verfassungswidrig gehandelt“, schreibt Edathys Rechtsanwalt, Christian Noll, in einer Mitteilung. Es sei nicht akzeptabel, dass die Rechtslage und der Sachverhalt seitens der Staatsanwaltschaft schlichtweg nicht geprüft worden seien. Noll will die Angelegenheit nun dem Bundesverfassungsgericht vorlegen.

Die Vorwürfe gegen die Staatsanwaltschaft sind nicht neu - allerdings hatte diese die Anschuldigungen bislang zurück gewiesen. Laut der Staatsanwaltschaft habe der Anwalt Edathys der Behörde vor Vollstreckung der Durchsuchungsbeschlüsse im Februar mitgeteilt, "dass sein Mandant alle seine Ämter niedergelegt hat", wie der Oberstaatsanwalt Thomas Klinge bereits im Mai mitgeteilt hatte. Außerdem habe Edathy selbst seine Amtsniederlegungen über Facebook veröffentlicht. "Aus dem Grunde sind wir davon ausgegangen und durften davon ausgehen, dass das tatsächlich so war", so Klinge. Gegen Edathy wird wegen des Verdachts auf Erwerb und Besitz von Kinderpornografie ermittelt.