Werbebrief von Schatzmeisterin Barbara Hendricks. Aber: Das Parteiengesetz verbietet diese Spenden. Parteisprecher: Ein Versehen. Die Kasse spricht von Skandal.

Hamburg/Berlin. Knapp drei Wochen vor der Bundestagswahl muss die SPD einen schwerwiegenden Fehler beim Werben um Parteispenden einräumen. Die Sozialdemokraten haben offenbar gesetzliche Krankenkassen um Spenden gebeten. Auch an die Spitze einer Hamburger Kasse ging ein Werbebrief. Das Schreiben liegt dem Hamburger Abendblatt vor.

Darin bittet SPD-Schatzmeisterin Barbara Hendricks: „Helfen Sie uns also dabei, wieder Dynamik in die deutsche Politik zu bringen. Ich bitte Sie um Ihre Unterstützung, ich bitte Sie um eine Spende Ihres Unternehmens an die SPD.“

Gesetzliche Krankenkassen dürfen gar nicht spenden, weil sie als Körperschaften des öffentlichen Rechts einen Sonderstatus genießen. Sie finanzieren sich aus Mitgliedsbeiträgen ihrer Versicherten sowie Beiträge von Arbeitgebern. Gesetzliche Krankenkassen sind ohnehin parteipolitisch neutral. Den Parteien ist es laut Parteiengesetz sogar verboten, Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften wie eben Krankenkassen oder Sendern wie dem ZDF oder dem NDR anzunehmen.

So heißt es im Paragrafen 25, Absatz 2, des Parteiengesetzes: „Von der Befugnis der Parteien, Spenden anzunehmen ausgeschlossen sind 1. Spenden von öffentlich-rechtlichen Körperschaften, Parlamentsfraktionen und -gruppen sowie von Fraktionen und Gruppen von kommunalen Vertretungen.“ Nicht einmal von politischen Stiftungen dürfen Parteien Spenden annehmen.

Die SPD bedauert den Vorfall und spricht von einem Versehen. Die Partei führe „jährlich eine Spendenaktion durch“, sagte ein Sprecher der Bundespartei dem Abendblatt. „Dafür überprüfen wir die Adressen selbstverständlich nach den Regelungen des Parteiengesetzes.“ In der diesjährigen Aktion seien in zwei Fällen versehentlich Empfänger angeschrieben worden, „deren Spenden wir nicht annehmen dürften“.

Spenden hat die SPD nach eigenen Angaben aber von beiden Instituten nicht erhalten und „daher auch in keinem Fall gegen das Parteiengesetz verstoßen“, so der Parteisprecher. Die Angaben, dass es sich um ein Versehen handelte, scheinen zu stimmen: Das Abendblatt fragte bei weiteren Krankenkassen nach, die nach eigenen Angaben den Brief der SPD nicht erhalten haben.

In dem Brief an die Hamburger Krankenkasse schreibt SPD-Schatzmeisterin Hendricks: „In wenigen Wochen hat Deutschland eine neue Regierung, und die Mehrheit der Menschen wünscht sich vor allem: Es soll nicht wieder eine schwarz-gelbe sein.“ Woher Hendricks ihre Erkenntnisse bezieht, ist unklar. Die Wahl ist am 22. September. Ob es eine neue Regierung gibt, ist nach den Umfragen ungewiss.

Selten sei eine Regierung „mit so großen Versprechen“ gestartet, schreibt Hendricks. Und selten habe eine Regierung so enttäuscht. Die Wirtschaft habe sich darauf eingestellt, dass der Reformkurs der ehemaligen rot-grünen Bundesregierung fortgeführt werde, schreibt die Schatzmeisterin der Sozialdemokraten in ihrem Werbebrief. Die SPD-Reformpolitik sei erfolgreicher gewesen.

„Wir wollen regieren. Denn wir brauchen wieder eine Politik, die Dinge bewegt“. Für Rückfragen stehe sie zur Verfügung, schreibt Hendricks. „Aber schon jetzt danke ich Ihnen herzlich für Ihre Spende.“

Der Adressat des Schreibens, der anonym bleiben möchte, ist empört. Es sei ein Skandal, dass die SPD kurz vor der Bundestagswahl illegale Parteienspendenwerbung betreibe. Das sei eine Aufforderung zum Rechtsbruch. Kathrin Herbst, Hamburger Chefin des Krankenkassenverbandes vdek, sagte dem Abendblatt: „Die Krankenkassen verwalten Versichertengelder. Da verbietet es sich, einer Partei zu spenden, gleich welcher Couleur.“

Parteien müssen bei Verstößen gegen das Parteiengesetz mit empfindlichen Strafen rechnen. Zuletzt verhängte Bundestagspräsident Norbert Lammert (CDU) hohe Geldstrafen für Vergehen der FDP und der NPD. In Artikel 21 des Grundgesetzes heißt es, dass die Parteien bei der politischen Willensbildung des Volkes mitwirken. „Das heißt, Parteien sind Teil des Volkes und eben nicht Teil des Staates“, sagt der Berliner Staatsrechtler Ulrich Battis dem Abendblatt. Deshalb sei klar geregelt, inwieweit der Staat Parteien finanzieren darf. „Parteien ist es nicht erlaubt, Spenden von Körperschaften des öffentlichen Rechts, wie es Krankenkassen sind, anzunehmen“, sagt Battis.