20.02.13

Familienpolitik

Hamburg reicht Klage gegen Betreuungsgeld-Gesetz ein

Die staatliche Unterstützung halte Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen, so Senatorin Schiedek.

Foto: dpa
Mutter mit Kind
Zuhause beim Kind bleiben oder arbeiten? Durch das Betreuungsgeld würden Mütter davon abgehalten, wieder in den Beruf einzusteigen, kritisiert die SPD

Der Hamburger Senat hat am Mittwoch beim Bundesverfassungsgericht die angekündigte Klage gegen das Gesetz zum Betreuungsgeld eingereicht. "Dem Bund fehlt es an der notwendigen Gesetzgebungskompetenz. Eine bundeseinheitliche Regelung ist nicht erforderlich", sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). Das Vorhaben sei auch aus gleichstellungspolitischer Sicht falsch. "Es hält Frauen davon ab, nach der Geburt eines Kindes wieder ins Berufsleben einzusteigen."

Ein Sprecher des Verfassungsgerichtes erklärte, es sei noch nicht absehbar, wie lange es bis zu einer Entscheidung dauern werde. Hamburg hat keinen Antrag auf Erlass einer einstweiligen Anordnung gestellt. Sollte sich das Verfahren hinziehen, würde das Betreuungsgeldgesetz zum 1. August erst einmal wie geplant in Kraft treten. Die CSU im Bundestag kritisierte die Verfassungsklage Hamburgs. Dies sei "Populismus pur", sagte CSU-Landesgruppenchefin Gerda Hasselfeldt. Sie sehe der Klage gelassen entgegen.

Bundespräsident Joachim Gauck hatte das vor allem von der CSU forcierte Gesetz am vergangenen Freitag unterschrieben. Es war auch innerhalb der schwarz-gelben Koalition lange umstritten. Eltern, die für ihr Kind im zweiten und dritten Lebensjahr keinen Kita-Platz oder eine staatlich bezahlte Tagesmutter in Anspruch nehmen, sollen ein monatliches Betreuungsgeld von zunächst 100 Euro, später 150 Euro erhalten. Die Hamburger Landesregierung kritisiert, dass das Betreuungsgeld die Gestaltungsfreiheit der Eltern einschränke. Wer sein Kind nur eine Stunde in der Woche in eine staatlich geförderte Kita gebe, verliere den Anspruch auf Betreuungsgeld.

Die stellvertretende SPD-Bundesvorsitzende Manuela Schwesig hatte versichert, eine SPD-geführte Bundesregierung werde unabhängig von der Klage das Betreuungsgeld unmittelbar nach der Bundestagswahl wieder abschaffen. Das dafür vorgesehene Geld werde in den Kita-Ausbau investiert. Im Bundesrat war es SPD und Grünen nicht gelungen, das Betreuungsgeld zu stoppen.

In Hamburg wird die neue Leistung für Eltern laut Senat voraussichtlich 22,5 Millionen Euro pro Jahr kosten. Damit könnten 2100 zusätzliche Betreuungsplätze für Kinder unter drei Jahren finanziert werden, meinte Hamburgs Sozialsenator Detlef Scheele (SPD). "Das Betreuungsgeld zementiert ein überholtes Familienbild und hält vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien aus den Kitas fern", erklärte der Politiker. Das konterkariere das Bemühen des Hamburger Senats um Chancengleichheit mit frühkindlicher Bildung

Scheele ergänzte: "Das Betreuungsgeld zementiert ein überholtes Familienbild und hält vor allem Kinder aus sozial benachteiligten Familien von den Kitas fern." Zudem sei der Verwaltungsaufwand hoch. So würde es voraussichtlich eine Viertel Million Euro kosten, das Betreuungsgeld zu verteilen.

(dpa/sba)
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