Es war die nackte Gewalt, die der Polizei in Bonn entgegenschlug. Salafisten warfen mit Steinen und Blumenkübeln. Einer griff zum Messer und verletzte zwei Beamte. Jetzt wurde er verurteilt.

Bonn. Für einen Messerangriff auf Polizisten hat das Bonner Landgericht einen radikalislamischen Salafisten zu sechs Jahren Haft verurteilt. Der 26-Jährige war im Mai bei einer Kundgebung gegen die rechtsextreme Splittergruppe „Pro NRW“ auf Polizeibeamte losgegangen und hatte zwei von ihnen schwer verletzt. Das Gericht befand ihn am Freitag der gefährlichen Körperverletzung, des Landfriedensbruchs und des Widerstands gegen Vollstreckungsbeamte für schuldig. Der Vorsitzende Richter Klaus Reinhoff bezeichnete eine Ausweisung als zwingend. Der Täter wurde zwar in Deutschland geboren und wuchs hier auf, hat aber die türkische Staatsbürgerschaft.

Das Gericht verhängte ein höheres Strafmaß, als die Staatsanwaltschaft gefordert hatte. Zu Ungunsten des Angeklagten wurde gewertet, dass er an jenem 5. Mai eine Vielzahl von Straftaten beging, keine Reue zeigte und ankündigte, ähnliche Verbrechen wieder zu begehen, wenn er sie für nötig halte. „Man kann von einem Muslim nicht erwarten, dass er ruhigbleibt, wenn der Prophet beleidigt wird“, hatte er im Prozess gesagt. Für den Angeklagten sprach nach Ansicht des Gerichts allerdings unter anderem, dass er die Tat gestanden und dass er sich bei dem Angriff in einem erheblichen Erregungszustand befunden habe.

Der Angeklagte habe im Prozessverlauf für sich in Anspruch genommen, für alle Muslime zu sprechen und gesagt, die Muslime hätten dem deutschen Staat den Krieg erklärt, sagte Reinhoff. Das sei eine Anmaßung gegen das friedliche Zusammenleben von Muslimen und anderen Gläubigen und Nichtgläubigen in Deutschland. „Sie leiden an grenzenloser Selbstüberschätzung ihrer Person.“ Der Angeklagte habe jeden Bezug zur Realität verloren. „Hoffentlich ist jedem deutlich geworden, dass Sie der Prototyp eines Fanatikers sind.“ Der Prozess habe auch gezeigt, dass der 26-Jährige brandgefährlich sei.“

Am 5. Mai hatten „Pro-NRW“-Anhänger Mohammed-Karikaturen gezeigt. Daraufhin waren die Salafisten mit unerwarteter Gewalt auf die Polizisten losgegangen, die die beiden Demonstrantengruppen auseinanderzuhalten versuchten. Steine, Blumentöpfe und andere Wurfgeschosse prasselten auf die Polizisten ein. Dabei griff der Angeklagte gezielt drei Beamte mit seinem Messer an. Zwei – eine Polizistin und einen Polizisten – verletzte er dabei am Oberschenkel.

Mit welcher Wucht der Angeklagte das Messer gegen die Polizisten einsetzte, wurde im Verfahren durch die Aussage eines Gerichtsmediziners deutlich. Eine solche mit einem Messer zugefügte Wunde habe er in seinem ganzen Leben noch nicht gesehen, hatte der Experte ausgesagt.

Der Angeklagte nahm das Urteil äußerlich gelassen entgegen. Er trommelte mit den Fingern auf der Tischplatte, blickte zur Decke und nach rechts und links. Wie schon in den vorangegangenen Prozesstagen blieb er beim Einzug des Gerichts sitzen und erhob sich auch bei der Urteilsverkündung nicht von seinem Platz.

Ob es zur Revision vor dem Bundesgerichtshof kommt, bleibt abzuwarten. Sein Mandant habe spontan erklärt, er wolle das Urteil so nicht annehmen, sagte Verteidiger Johannes Pausch. „Ich gehe davon aus, dass ich den Auftrag bekomme, dagegen Revision einzulegen, mit welchen Erfolgsaussichten auch immer.“