Im Prozess gegen den rheinland-pfälzischen Ex-Finanzminister Deubel (SPD) geht es um den Vorwurf der Untreue.

Koblenz. Im größten Politskandal des Landes Rheinland-Pfalz haben jetzt die Gerichte das Wort: Vor dem Koblenzer Landgericht begann am Dienstag der Prozess gegen den ehemaligen rheinland-pfälzischen Finanzminister Ingolf Deubel (SPD) und fünf weitere Angeklagte wegen der gescheiterten Privatfinanzierung der Erlebniswelt am Nürburgring. Die Staatsanwaltschaft wirft Deubel in mehreren Fällen Untreue vor.

Der Prozess begann mit Verzögerung. Der Anwalt des früheren Geschäftsführers der staatlichen Nürburgring GmbH, Hans-Jürgen Lippelt, hatte Einspruch gegen die Verlesung der Anklageschrift erhoben. Sie enthalte „Elemente der Beweiswürdigung“ und dürfe deshalb nicht verlesen werden, sagte Rechtsanwalt Jürgen Wessing. Das wies das Gericht nach einer gut zweistündigen Unterbrechung zurück: Mit dem Eröffnungsbeschluss vom 10. August sei die Schrift zugelassen worden, sagte Richter Winfried Hetger. Die bemängelten Passagen dienten der notwendigen Feststellung der Tatsachen.

Millionenschaden für das Land

Der Leitende Oberstaatsanwalt Harald Kruse sagte der Nachrichtenagentur dapd, insgesamt gehe es im dem Verfahren um einen Schaden von 12 Millionen Euro, davon 4 Millionen Euro zulasten der staatlichen Nürburgring GmbH sowie rund 7,8 Millionen Euro zulasten des Landes Rheinland-Pfalz. Zusammen mit Deubel angeklagt sind auch der frühere Nürburgring-Geschäftsführer Walter Kafitz sowie der frühere Chef der landeseigenen Investitions- und Strukturbank (ISB), Hans-Joachim Metternich, sowie der frühere Geschäftsführer der ISB-Immobilientochter RIM, Roland Wagner. Unklar ist noch, ob im Laufe des Prozesses möglicherweise Ministerpräsident Kurt Beck (SPD) als Zeuge aussagen muss.

Lippelts Anwalt Wessing begründete seinen Einspruch damit, dass laut Strafprozessordnung eine Anklageschrift lediglich den Prozessgegenstand „in persönlicher und sachlicher Hinsicht“ feststellen solle. Elemente der Beweiswürdigung dürfe sie aber nicht enthalten, damit das Gericht und seine Schöffen nicht negativ beeinflusst würden. Die Anklage enthalte aber solche Beweiswürdigungen. So seien etwa Zweifel an der Seriosität der Nürburgring-Geschäftspartner sowie über den negativen Ausgang der Privatfinanzierung am Nürburgring aufgeführt.

Immer zum Wohle des Landes

Der Rechtsanwalt von Kafitz, Hans-Jörg Odenthal, sagte: „Mein Mandant nimmt für sich in Anspruch, alle Entscheidungen zum Wohle der Nürburgring GmbH und des Landes Rheinland-Pfalz getroffen zu haben.“ Die gescheiterte Finanzierung sei für die Straffindung ohne Belang. Die Anwälte des Metternichs und Wagners beantragten, die Verfahren gegen ihre Mandanten abzutrennen.

Hintergrund des Prozesses ist der 2009 gescheiterte Versuch, den Bau der Erlebniswelt an der Rennstrecke in der Eifel mithilfe privater Investoren zu finanzieren. Nach mehreren fehlgeschlagenen Anläufen war das Geschäft schließlich wenige Tage vor der Eröffnung endgültig geplatzt, weil ein Schweizer Finanzmakler gefälschte Schecks eines vermeintlichen amerikanischen Investors vorlegte. Deubel, der das Ganze als Minister und Aufsichtsratschef maßgeblich vorangetrieben hatte, musste zurücktreten.

Inzwischen ist auch die Neuordnung der Geschäfte am Ring, bei der im Jahr 2010 Besitz und Betrieb der Rennstrecke voneinander getrennt wurden, wieder gescheitert. Die Nürburgring GmbH musste im Sommer dieses Jahres Insolvenz anmelden.