Vor Gericht geht es um die Frage, ob man die Kirchensteuer sparen, aber trotzdem Katholik bleiben kann. Die deutschen Bischöfe haben jetzt mit Rückendeckung aus Rom klargestellt: Es geht nicht.

Bonn/Freiburg. Der katholischen Kirche macht ein Verfahren zu schaffen, das in der kommenden Woche vor dem Bundesverwaltungsgericht verhandelt werden soll. Vom Ausgang könnte abhängen, ob das System der Kirchensteuer, das jährlich Milliardeneinnahmen sichert, ins Wanken gerät. Es geht um die Frage, ob man in der Kirche bleiben kann, ohne Kirchensteuer zu zahlen - oder eben nicht. Die katholische Kirche in Deutschland sagt Nein. In einem vom Vatikan abgesegneten Dekret der deutschen Bischöfe heißt es nun eindeutig: Entweder Kirchenmitglied mit allen Rechten und Pflichten – also auch der Steuer – oder gar nichts.

Vor Gericht in Leipzig geht es am kommenden Mittwoch um den Fall des emeritierten Freiburger Kirchenrechtlers Hartmut Zapp. Dieser hatte 2007 seinen Austritt aus der Kirche als Körperschaft des öffentlichen Rechts erklärt und keine Kirchensteuern mehr gezahlt. Er erklärte jedoch, er sei weiterhin gläubiges Mitglied der Kirche. Dagegen klagt das Erzbistum Freiburg. Es gibt noch weitere Fälle, in denen um teilweise Kirchenaustritte gestritten wird.

Als Folge der Säkularisation der Kirchengüter waren die deutschen Staaten zu materiellen Leistungen an die Kirchen verpflichtet. Im 19. Jahrhundert wurde daraus die Kirchensteuer, mit der Gläubige selbst Beiträge an die Kirchen entrichten. Damit niemand gegen seinen Willen als Kirchenmitglied geführt wird, wurde die Möglichkeit des zivilrechtlichen Kirchenaustritts geschaffen.

Bisher verfuhr die katholische Kirche in Deutschland nach der Regel, wer austritt, wird exkommuniziert. Damit lagen die deutschen Bischöfe aber nicht auf einer Linie mit dem Vatikan. Ein bloß formaler Kirchenaustritt stelle noch keinen Abfall vom Glauben dar, der mit Exkommunikation bestraft werden muss, betonte der Rat für Gesetzestexte in Rom bereits 2006. Dies gelte auch für Deutschland.

Mit dem am Donnerstag veröffentlichten Dekret hat sich die Lage aber verändert. Die Deutsche Bischofskonferenz und der Vatikan haben eine Kompromissformel gefunden. Entsprechend der Maßgaben aus Rom muss mit jedem, der seinen Austritt erklärt, Kontakt aufgenommen werden. Zudem wird nicht mehr wie bisher automatisch exkommuniziert.

Wer also jetzt austritt, erhält danach Post von dem für ihn zuständigen Pfarrer. In dem Brief wird er zum persönlichen Gespräch eingeladen. Dabei soll es um die Beweggründe für den Austritt gehen, zudem sollen die Betroffenen den Schritt möglichst noch einmal überdenken oder rückgängig machen. Zugleich werden dem Empfänger die kirchenrechtlichen Konsequenzen seiner Entscheidung mitgeteilt, die sich von einer Exkommunikation kaum unterscheiden. Denn die Sakramente darf der Betreffende nicht mehr empfangen, schon gar keine kirchlichen Ämter und Funktionen mehr bekleiden. Und ein christliches Begräbnis kann ihm auch verweigert werden.

„Wer aus der Kirche austritt, tritt aus der Kirche aus“, sagte der Sekretär der Bischofskonferenz, Pater Hans Langendörfer, dem Kölner Dom-Radio. „Es ist Quatsch anzunehmen, man könne nur aus der Organisation Kirche austreten und trotzdem katholisch bleiben.“ Spannend ist nun, ob das die obersten Verwaltungsrichter auch so sehen.