Auf die zehn bis zwölf Millionen Waffen, die sich in Deutschland in Privatbesitz sind, soll künftig über ein einheitliches Verzeichnis auswertbar sein.

Berlin/Hamburg. Hamburg hat es schon 2003 getan, der Bund will jetzt nachziehen und ebenfalls ein zentrales Waffenregister einführen. Bis Ende 2012 soll das Verzeichnis fertig sein, das die Informationen aller 577 dezentralen Waffenbehörden von Ländern und Kommunen zusammengeführt und für die Polizei auswertbar macht. Künftig soll also von überall der Zugriff auf die zehn bis zwölf Millionen Schusswaffen in Privatbesitz möglich sein, wie von Experten geschätzt wird. Genaue Zahlen erhofft sich Bundesinnenminister Hans-Peter Friedrich (CSU) von dem neuen Zentralregister, das beim Bundesverwaltungsamt angesiedelt wird. Darin sollen alle Angaben zu erlaubnispflichtigen Schusswaffen, Ausnahmen, Anordnungen, Sicherstellungen oder Verbote gespeichert werden, um sie künftig konkreten Personen zuordnen zu können.

Diese Maßnahme beschloss das Bundeskabinett am Mittwoch in Berlin. Die Gewerkschaft der Polizei lobte den Vorstoß. Die Forderung nach mehr Kontrolle von Schusswaffen kam mit dem Amoklauf von Winnenden auf, als im März 2009 ein 17-Jähriger in einer Schule 15 Lehrer und Schüler und dann sich selbst tötete. Der psychisch instabile Jugendliche hatte für die Bluttat die Pistole seines Vaters benutzt. Mit dem nationalen Register soll laut Friedrich nun erstmals die Polizei umfassende Auswertungsmöglichkeiten erhalten.

Die Polizeigewerkschaft GdP begrüßt den Beschluss zum Waffenregister. Es sei für die Polizei „überlebenswichtig“, bei einer Fahndung oder einem Einsatz schnell erfahren zu können, „ob sie Personen antreffen, die über – zumindest legale – Waffen verfügen“, sagte der Vorsitzende Bernhard Witthaut in Berlin. Dabei werde das Register helfen.

Als erstes Bundesland hatte Hamburg die Erfassung von Waffen zentralisiert. Bereits nach dem Erfurter Amoklauf 2003 wurden alle Daten der ursprünglich 19 Waffenbehörden der Hansestadt in einer Dienststelle zusammengeführt und digitalisiert. So ist seit 2009 ein einfacher Datenzugriff, die gezielte Suche nach Waffenbesitzern oder Waffentypen und sogar eine schnelle Gefahrenanalyse durch die Polizeileitstelle möglich.

Bundesinnenminister Friedrich sieht in dem Register eine neue Qualität. „Wenngleich ein deutschlandweites Waffenregister per se keine Amoktaten verhindern kann, ist umso entscheidender, dass wir gemeinsam die Möglichkeiten des Staates ausschöpfen“, sagte der Minister. Das nationalen Waffenregister werde künftig umfangreichere Auswertungsmöglichkeiten durch die Ordnungs- und Sicherheitsbehörden erlauben. (dapd)