Nach seiner Klage kann er nun auf eine höhere Pension hoffen. Das Bundesverwaltungsgericht tendiert zu Hans Eichels Meinung.

Leipzig. Der frühere Bundesfinanzminister Hans Eichel (SPD) kann sich nach einer Klage Hoffnungen auf eine kräftige Erhöhung seiner Pension machen. Zusätzlich zu seinen Ansprüchen von rund 7100 Euro als Ex-Bundesminister stehen ihm wohl 2500 Euro vom Land Hessen zu, wo Eichel rund acht Jahre lang Ministerpräsident war. Diese Rechtsauffassung vertrat der 3. Senat des Bundesverwaltungsgerichta. Nicht zahlen muss dagegen voraussichtlich die Stadt Kassel, gegen die Eichel – ebenso wie gegen das Land Hessen – geklagt hat. Die Klage gegen die Stadt wurde in Leipzig verhandelt, das Verfahren gegen das Land Hessen ruht bislang.

Der Senat machte in der mündlichen Verhandlung deutlich, dass die Klage gegen die Stadt Kassel keinen Erfolg haben dürfte. Eichel habe sich zwar als Oberbürgermeister von Kassel Pensionsansprüche erworben. Maßgeblich sei aber seine spätere Tätigkeit als Bundesfinanzminister. Die Ruhebezüge dafür von gut 7100 Euro seien eindeutig „amtsangemessen“. Nach geltender Rechtslage sei nichts zu addieren. Anders verhalte es sich mit den „durchaus großzügigen“ Regelungen des Landes Hessen für Eichels Arbeit als Ministerpräsident. Das Urteil sollte am späten Nachmittag verkündet werden.

Hans Eichel war von 1975 bis 1991 Oberbürgermeister in Kassel, danach acht Jahre Ministerpräsident von Hessen und dann bis 2005 Bundesfinanzminister. In diesen sechs Jahren wechselten die Spitznamen von „Hans im Glück“ zu „Sparhans“ oder „blanker Hans“. Der frühere Hoffnungsträger wurde als „Aktenfresser“ und Sparminister bekannt. Ein Image, das dem Nordhessen nicht unangenehm war: „Sparen ist nichts Schlechtes. Wenn man es richtig macht“, hatte er 2006 gesagt. Nach der Bundestagswahl 2009 schied er im Alter von 68 Jahren aus dem Parlament aus. (abendblatt.de/dpa)'