Die Euro-Rettung ist verfassungsgemäß, die Klagen wurden zurückgewiesen. Der Bundestag soll in Zukunft aber eine größere Beteiligung haben.

Karlsruhe. Das Bundesverfassungsgericht hat in einem mit Spannung erwarteten Urteil die Euro-Rettung als verfassungsgemäß beschieden. Der Zweite Senat lehnte damit die Verfassungsbeschwerde der Kläger ab und erklärte sie für nicht begründet. Im Kern der Entscheidung gibt es darum, die Beteiligung Deutschlands am Euro-Rettungsschirm und die bilateralen Griechenland-Hilfen Vorgaben des Grundgesetzes verletzten. Dabei musste geklärt werden, ob das im Grundgesetz festgeschriebene Haushaltsrecht des Bundestages durch die riesige Garantiesumme für pleitebedrohte Euro-Länder verletzt wurde. Der Vositzende des Senats erklärte, dass das Bundesverfassungsgericht lediglich überprüfe, ob um Rahmen der grundrechtlichen Vorgaben gehandelt wurde und inwieweit das Demokratieprinzip verletzt wurde. Das konnsten die Richter nicht erkennen, auch das Euro-Stabilisierungsgesetz sei nicht verfassungswidrig. Die drei Verfassungsbeschwerden blieben damit weitgehend erfolglos.

Gleichzeitig stärkten die obersten deutschen Richter jedoch die Beteiligungsrechte des Bundestages: Künftige Finanzhilfen sind an die Vorgabe gekoppelt, dass der Haushaltsausschuss jedem Schritt zustimmen muss. Es dürfe keinen Automatismus für Zahlungen geben, der die Rechte der Abgeordneten aushebelt, entschied das Gericht am Mittwoch in Karlsruhe. Die Hilfspakete müssten klar definiert sein und den Parlamentariern die Möglichkeit zur Kontrolle und zum Ausstieg geben. . Bei dem im vergangenen Jahr beschlossenen Rettungsschirm sehen die obersten Richter alle nötigen Kriterien erfüllt. Im Finanzstabilitätsgesetz seien Umfang und Zweck der Unterstützung sowie ein überschaubarer Zeitraum festgelegt. Voraussetzung sei eine einvernehmliche Billigung der EU-Staaten. Damit behalte die Bundesregierung ihre souveräne Entscheidungskraft.

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Nachbesserungen fordert das Gericht allerdings bei der Einbeziehung des Parlaments in die Rettungsmaßnahmen. Es reiche nicht aus, dass der Bundestag die Rahmenbedingungen beschließe und die Regierung dann bei der konkreten Ausgestaltung nur noch den Haushaltsausschuss informiere. Vielmehr dürften Hilfen künftig nur dann gewährt werden, wenn der Ausschuss vorher zugestimmt habe. (abendblatt.de/mc)