Europäischer Gerichtshof bestätigt deutsches Urteil. Die Kita-Erzieherin hatte ihre Arbeit für eine Religionsgemeinschaft verschwiegen.

Strassburg. Eine von der evangelischen Kirche aus religiösen Gründen ausgesprochene Kündigung einer Erzieherin in Pforzheim ist rechtens. Der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte entschied, dass in dem Fall keine Verletzung der in der Menschenrechtskonvention verankerten Religionsfreiheit vorliege. Der Frau war fristlos gekündigt worden, nachdem die evangelische Kirche anonym über die Mitgliedschaft der Frau in einer anderen Religionsgemeinschaft – der „Universalen Kirche/Bruderschaft der Menschheit“ – informiert worden war.

Gegen diese Entscheidung war die heute 47-jährige Frau bis vor den Europäische Gerichtshof für Menschenrechte gezogen. Die Klägerin ist Katholikin und arbeitete in Pforzheim als Erzieherin in einem Kindergarten der evangelischen Kirche. Für die Kündigung mit entscheidend war auch die Tatsache, dass die Erzieherin für die Universale Kirche Einführungskurse in deren Lehre abhielt.

Nach Auffassung der evangelischen Kirche sind die Lehren der Universalen Kirche mit wesentlichen christlichen Glaubensüberzeugungen unvereinbar. Die Klägerin argumentierte jedoch, ihre Mitgliedschaft bei der Universalen Kirche habe keine Auswirkungen auf die Arbeit im Kindergarten gehabt. Die deutschen Arbeitsgerichte bestätigten die Kündigung im Ergebnis. Das Bundesarbeitsgericht hatte schließlich 2001 entschieden, dass die evangelische Kirche einer Kindergärtnerin kündigen dürfe, die für eine sektenähnliche Gruppe aktiv sei.