Die Bundesregierung habe bei den Regelsätzen „offensichtlich freihändig geschätzt“, werfen die Kinderorganisationen Ursula von der Leyen vor.

Berlin. Das Deutsche Kinderhilfswerk und die SOS-Kinderdörfer haben die Verfassungsmäßigkeit der aktuellen Hartz-IV-Planungen infrage gestellt. Fehler im Berechnungsverfahren, bei der Festlegung der Referenzgruppe sowie bei der Auswertung der Einkommens- und Verbrauchsstichprobe seien aus verfassungsrechtlicher Perspektive für die Berechnung der Regelsätze nicht tragfähig, sagte der Vorstandsvorsitzende des Vereins SOS-Kinderdorf, Johannes Münder. Die beiden Verbände forderten die Politik auf, ein „menschenwürdiges Existenzminimum für Kinder“ zu garantieren.

Die Berechnung des Hartz-IV-Regelsatzes für Kinder sei nicht valide, da nur eine kleine Anzahl von Haushalten mit Kindern in die Stichprobe einbezogen worden sei, kritisierte Münder. Bei der Festlegung der Summe für den persönlichen Schulbedarf auf 100 Euro sei „offensichtlich freihändig geschätzt“ worden. „Die Bundesregierung muss ermitteln, was ein Kind wirklich braucht, anstatt allein auf fragwürdige Statistiken zu setzen“, sagte der Präsident des Deutschen Kinderhilfswerkes, Thomas Krüger. Die bisherigen Vorschläge seien „intransparent, willkürlich und nicht verfassungskonform“. Das Bundesverfassungsgericht hatte vor knapp einem Jahr die aktuell noch geltende Hartz-IV-Gesetzgebung als rechtswidrig beurteilt und bis Anfang dieses Jahres eine Neuregelung verlangt.

Die Regierungsparteien CDU/CSU und FDP planten dann eine Erhöhung des aktuellen Regelsatzes für Erwachsene um fünf auf 364 Euro. Die nach Alter gestaffelten Sätze für Kinder in Höhe 215, 251 und 287 Euro sollen nicht steigen. Stattdessen sollen ihnen durch ein sogenanntes Bildungspaket Sachleistungen wie Vereinsbeiträge zugute kommen. Weil die Oppositionsparteien im Bundesrat ihre Zustimmung zu den Plänen verweigerten, berät nun ein Vermittlungsausschuss über das Gesetz . Die Verhandlungen gelten derzeit als festgefahren.