Wer vor dem 65. in den Ruhestand geht, darf einen lukrativen Nebenjob annehmen. Die Hinzuverdienstgrenze reicht bis zum letzten Gehalt.

Berlin/Hamburg. Der Übergang vom Berufsleben in die Rente soll abgefedert, die Hinzuverdienstgrenze gelockert werden. Dadurch sollen Arbeitnehmer, die vor dem 65. oder künftig dem 67. Lebensjahr in Rente gehen, mehr im Portemonnaie haben. Nach Informationen der „Bild“-Zeitung haben sich CDU/CSU und FDP darauf bereits verständigt. Die Neuregelung soll für alle gelten, die beim Eintritt in die Altersrente jünger als 65 Jahre sind. Sie sollen künftig mit ihrer Rente und einem möglichen Hinzuverdienst maximal das letzte Bruttogehalt erreichen dürfen. Die Änderung soll bis Ende 2011 umgesetzt werden.

Der Vorschlag geht zurück auf Anregungen, die etwa der Präsident der Deutschen Rentenversicherung, Herbert Rische, bereits im Hamburger Abendblatt gemacht hatte . So könnte eine Verkäuferin mit einem letzten Bruttogehalt von 2200 Euro im Monat und einer Altersrente von 730 Euro dann mit einer Tätigkeit fast 1500 Euro monatlich zusätzlich verdienen, ohne Einbußen bei der gesetzlichen Rente hinnehmen zu müssen, hieß es laut „Bild“. Bislang liegt die Grenze für diesen Personenkreis bei 400 Euro Hinzuverdienst im Monat.

Wie die Zeitung weiter schreibt, sind von der Neuregelung voraussichtlich weit mehr als 300.000 der etwas über 700.000 Neurentner im Jahr betroffen. An den derzeitigen Zugangsregeln zur Altersrente soll sich allerdings nichts ändern. Der stellvertretende Vorsitzende der FDP-Bundestagsfraktion, Heinrich Kolb, bestätigte das Vorhaben. „Die Regelung ermöglicht älteren Menschen, schrittweise in Ruhestand zu gehen“, sagte Kolb der „Bild“-Zeitung. Auch die Wirtschaft profitiere. „Mit der Änderung wird zugleich Firmen geholfen, ältere Arbeitskräfte zu gewinnen oder zu halten.“

Auch der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Guntram Schneider (SPD) hat eine Neuorientierung der deutschen Rentenpolitik angeregt. Der Ausstieg aus dem Arbeitsleben müsse künftig flexibel gestaltet werden, sagte Schneider der „Neuen Westfälischen“. „Das sollten wir nach der Anzahl der Beitragsjahre richten.“ Nach den Vorstellungen des Ministers könnte zum Beispiel jeder, der 45 Jahre in die Rentenversicherung gezahlt hat, ohne Abschläge in den Ruhestand. Wer dagegen länger arbeiten möchte und kann, der könnte dies ebenfalls tun.