Die Beamten hätten amateurhafte Fehler begangen. Ein Polizist hat mit der Buback-Tatwaffe auf Terroristin Verena Becker geschossen.

Stuttgart. Ein ehemaliger Kriminalbeamter des Bundeskriminalamts (BKA) hat die örtliche Polizeiarbeit nach der Festnahme der früheren RAF-Terroristen Verena Becker und Günter Sonnenberg im Mai 1977 in Singen scharf kritisiert. Der 65 Jahre alte Zeuge sagte im Prozess gegen Becker vor dem Oberlandesgericht (OLG) Stuttgart, bei der Asservierung der von den Terroristen mitgeführten Gegenstände – also dem Einsammeln und Registrieren – habe ein ziemliches Durcheinander geherrscht. Ein in Singen eingesetzter junger Polizeibeamter habe sich zu Recht verwundert darüber gezeigt, „wie am Tatort mit Asservaten verfahren wurde“.

Auf der Polizeischule lerne man eigentlich, „dass man den Tatort nicht durcheinander bringt“, sagte der ehemalige BKA-Mann. Stattdessen habe ein Polizeibeamter etwa eine aufgefundene Tasche „durchgewühlt“, noch bevor eine spezielle Tatortgruppe des BKA „ordentliche“ Fotoaufnahmen und Skizzen vom Festnahmeort habe machen können. Der BKA-Beamte war am Tag der Festnahme, dem 3. Mai 1977, nach Singen geschickt worden, um zu dokumentieren, welcher Polizeibeamte „wo was gefunden hat“. Dies sei aber schwierig gewesen, weil ein „Tohuwabohu“ geherrscht habe.

Becker und Sonnenberg waren rund einen Monat nach dem Buback-Attentat vom 7. April 1977 nach einer Auto-Verfolgungsjagd und Schießerei mit Polizeibeamten in Singen auf einem Acker festgenommen worden. Bei der Festnahme der beiden RAF-Terroristen war unter anderem die Tatwaffe des Attentats auf Generalbundesanwalt Siegfried Buback sichergestellt worden – eine Maschinenpistole vom Typ HK 43.

Von der Tatwaffe ist offenbar auch Becker verletzt worden. Die Waffe habe während der Schießerei auf dem Fahrersitz des Autos der Terroristen gelegen, sagte ein ehemaliger BKA-Mitarbeiter aus. Ein Polizist habe zu der Waffe gegriffen und Becker am Bein verletzt. Die Bundesanwaltschaft ist überzeugt, dass Verena Becker eine wesentliche Rolle bei der Organisation des Attentats auf den Generalbundesanwalt gespielt hat. Anders als Michael Buback, Nebenkläger und Sohn des Getöteten, geht die Anklagebehörde jedoch nicht davon aus, dass Becker selbst auf dem Motorrad saß und die tödlichen Schüsse abfeuerte.