Nullrunde für Scheidungskinder, kleine Änderungen für Ex-Gatten. Was die neue Düsseldorfer Tabelle 2011 bedeutet. Ein Service von abendblatt.de

Düsseldorf. Mit der Düsseldorfer Tabelle regeln die deutschen Familienrichter bundesweit Unterhaltsansprüche für die rund drei Millionen Trennungskinder, für Ex-Partner und in finanzielle Not geratene Eltern. Das können auch pflegebedürftige Väter oder Mütter von berufstätigen Kindern sein. Im Januar gab es Grund zur Freude für die Geldempfänger – ihre Sätze stiegen um satte 13 Prozent . Jetzt können die arbeitenden Unterhaltszahler aufatmen. Die Richter billigen ihnen pro Monat 50 Euro mehr für den eigenen Lebensbedarf zu.

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Der sogenannte Selbstbehalt als „unterste Opfergrenze“ wird von 900 auf 950 Euro im Monat angehoben, wie Familienrichter Jürgen Soyka bekannt gab. Leidtragende sind die unterhaltsberechtigten Kinder und früheren Partner. Sie müssen im kommenden Jahr nicht nur eine Nullrunde verkraften. Ihnen droht auch das Abrutschen in die Sozialhilfe, wenn durch den erhöhten Selbstbehalt das Geld für den Regelsatz nicht mehr reicht. Einzige Ausnahme: Studenten mit eigener Wohnung haben nun Anspruch auf 670 statt bisher 640 Euro im Monat.

Vor das Dilemma gestellt, entweder den arbeitenden Ernährer oder die Geldempfänger in die Sozialhilfe zu schicken, blieben die Richter bei ihrem Grundsatz, den arbeitenden Unterhaltspflichtigen deutlich mehr zum Leben zu lassen als das Hartz-IV-Niveau. Dahinter steckt sicher auch die Absicht, die Arbeitsmoral der Zahlenden nicht vollends zu untergraben und das Sozialsystem dadurch noch stärker zu belasten. Dafür spricht auch, dass arbeitslose Unterhaltspflichtige von der Erhöhung ausgenommen sind: Ihr Selbstbehalt bleibt unverändert bei 770 Euro.

Immerhin können die Trennungskinder von Geringverdienern ihren Verlust über die Sozialhilfe ausgleichen. Auf die staatlichen Haushalte kommen dadurch aber Mehrausgaben zu, die die Richter nicht beziffern konnten oder wollten. Durch den höheren Selbstbehalt werden mehr Kinder in die Sozialhilfe rutschen, wenn der Effekt nicht angesichts des Wirtschaftsaufschwungs durch Erhöhungen besonders der unteren Einkommen wieder ausgeglichen wird. Kindern, die der Staat ohnehin schon aus der Sozialhilfe bezuschusst, muss er nun – vorausgesetzt das Einkommen des Unterhaltspflichtigen bleibt unverändert – entsprechend mehr zahlen.

Gegenüber einem unterhaltsberechtigten Ex-Partner steigt der nicht antastbare Eigenbedarf von 1000 auf 1050 Euro. Sind die Kinder volljährig und ist ihre Schulausbildung abgeschlossen, bleiben dem Unterhaltspflichtigen künftig 1150 Euro statt bisher 1100 Euro zum Leben übrig.

Wer unterhaltspflichtig gegenüber seinen eigenen Eltern ist, weil deren Rente und Pflegeversicherung zur Deckung der Kosten nicht ausreicht, profitiert von der Neuregelung am stärksten: Er darf künftig 1500 statt 1400 Euro pro Monat selbst behalten. Die neuen Sätze stehen allerdings noch unter einem Vorbehalt. Der Bundesrat muss die Existenzminimum-Berichte noch akzeptieren. Sie sind eine Grundlage der Berechnungen. Dass es dabei aber noch zu Überraschungen kommt und die Richter neu rechnen müssen, daran glaubt Soyka nicht.