Der ehemalige SS-Angehörige Klaas Carel Faber soll in den Niederlanden inhaftiert werden. Deutsche Behörden prüfen nun den EU-Haftbefehl und denken über eine Auslieferung nach.

Berlin. Mit einem europäischen Haftbefehl jagt die niederländische Justiz den verurteilten Nazi-Verbrecher Klaas Carel Faber. Der NS-Kriegsverbrecher lebt derzeit in Bayern und die Behörden des Nachbarlands wollen seine Auslieferung aus Deutschland erreichen. Am Donnerstag kündigte die bayerische Generalstaatsanwaltschaft eine sorgfälte Prüfung des EU-Haftbefehlst an. Unter bestimmten Voraussetzungen sie die Auslieferung von Deutschen in Länder der Europäischen Union ermöglich.

Dem in Ingolstadt lebenden 88-jährigen Faber war 1943 wie allen niederländischen SS-Angehörigen per „Führer-Erlass“ die deutsche Staatsbürgerschaft verliehen worden. Ein niederländisches Gericht hatte Faber 1947 wegen Mordes an mindestens elf Juden und Widerstandskämpfern im Lager Westerborg zum Tode verurteilt und das Urteil später in lebenslange Haft umgewandelt. 1952 entkam Faber aus dem Gefängnis und flüchtete nach Deutschland. Ein deutsches Gericht entschied 1957, dass die Beweise gegen Faber für eine Anklage in der Bundesrepublik nicht ausreichten. Bei der Prüfung des EU-Haftbefehls gehe es unter anderem um die Frage, ob diese Gerichtsentscheidung einer Auslieferung des 88-Jährigen in die Niederlande entgegenstehe, sagte ein Sprecher der Generalstaatsanwaltschaft in München.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberg hatte die Niederlande im September in einem Zeitungsinterview ermutigt, einen neuen Anlauf zur Auslieferung Fabers zu unternehmen. Der EU-Haftbefehl ermöglicht seit Anfang des Jahrtausends die Auslieferung von Deutschen in EU-Länder. Das war bis dahin durch das Grundgesetz ausgeschlossen.

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NS-Verbrecher muss nun doch mit Haft rechnen

Die Niederlande wollen den in Deutschland lebenden NS-Verbrecher Klaas Carel Faber doch noch ins Gefängnis bringen. Deshalb sei Den Haag grundsätzlich bereit, in Deutschland erneut um Hilfe bei der Vollstreckung der Haftstrafe nachzusuchen, sagte ein Sprecher des Justizministeriums in Den Haag. Der gebürtige Niederländer Faber ist inzwischen 88 Jahre alt und lebt in Ingolstadt. In den Niederlanden war er für die Ermordung von mehreren Gefangenen zu lebenslanger Haftstrafe verurteilt worden. 1952 floh Faber aus dem Gefängnis. Eine Auslieferung hatten die deutschen Behörden stets abgelehnt.