Ein Gericht hat das Tempolimit an einem Blitzer gekippt, der in der Eifel Uhus schützen sollte. Wegen eines Formfehlers ist die Begrenzung rechtswidrig. Wenn der Kreis Düren neu entscheidet, könnte aber wieder geblitzt werden.

Aachen. Ein zum Schutz des Uhus eingeführtes Tempolimit und ein aufgestellter Blitzkasten in der Eifel sind unzulässig. Der Kreis Düren hätte die Beschränkung auf 50 Stundenkilometer auf einer Landstraße nicht per Deal mit Naturschutzverbänden einführen dürfen, entschied das Verwaltungsgericht Aachen am Dienstag. Der Kompromiss sei ein Verstoß gegen die Straßenverkehrsordnung (Az. 2 K 1352/11). Eine „geblitzte“ Autofahrerin hatte sich gegen ein Knöllchen gewehrt und geklagt. Naturschützer kritisierten das Urteil.

Die im Frühjahr 2011 aufgestellte Radarfalle hat bereits Tausende Raser dingfest gemacht. Gegen den verhassten Starenkasten an der Landstraße gab es mehrere Anschläge, zuletzt wurde er von einem Traktor umgefahren. Welche Auswirkungen das Urteil auf die zahlreichen Bußgeldverfahren gegen zu schnelle Autofahrer haben wird, soll das Amtsgericht Düren entscheiden. Das Urteil ist nicht rechtskräftig.

Auf der rund 900 Meter langen Strecke bei Heimbach durfte man nur noch 50 statt 70 Stundenkilometer fahren, nachdem sich der Kreis in Absprache mit Naturschützern für das neue Tempolimit entschieden hatte. Im Gegenzug sahen die Naturschützer von einer Klage gegen den geplanten Ausbau der Landstraße ab.

Nach Ansicht des Gerichts hätte der Kreis aber nach eigenem Ermessen befinden und eine „eigene freie Entscheidung“ treffen müssen. Die Geschwindigkeitsbegrenzung an sich wurde nicht beanstandet. Die Reduzierung der Höchstgeschwindigkeit zum Schutz der Uhus sei durchaus vertretbar, urteilte das Gericht. Ob in Zukunft die Höchstgeschwindigkeit 30, 50 oder 70 km/h betragen wird, bleibe dem Kreis Düren überlassen.

Der betroffene Streckenabschnitt führt durch ein enges Tal und gehört zu einem europäischen Vogelschutzgebiet. Der Uhu ist in Deutschland geschützt.

Der Bund für Umwelt und Naturschutz (BUND) sprach von „keinem glücklichen Tag für den Uhu“. Das Gebiet in der Eifel zähle zu den letzten Lebensräumen des Uhus, sagte der Sprecher des nordrhein-westfälischen Landesverbandes, Dirk Jansen, auf dapd-Anfrage. „Klettersport ist dort verboten worden, Autos dürfen aber Vollgas geben.“ Dabei könne das Tier einem Auto, das 50 Stundenkilometer fährt, besser ausweichen als einem mit 70 Stundenkilometern. Der BUND befürchtet nun, dass sich Verbände und Staat bei Verkehrsprojekten künftig schwieriger einig werden könnten, wenn ein Kompromiss vor Gericht keine Gültigkeit besitzt. Der BUND hatte den Deal damals mit ausgehandelt.

(dapd)