Experten aus Wirtschaft und Recht waren bei der Debatte im Rathaus über den anteiligen Rückkauf der Netze geteilter Auffassung.

Über die vom Hamburger Senat geplante Rekommunalisierung der Energieverteilernetze sind Experten aus Wirtschaft und Recht geteilter Auffassung. Der anteilige Rückkauf der Netze garantiere einen Platz in den Aufsichtsräten der Unternehmen der Energieversorger E.on und Vattenfall und damit ein sicheres Mitspracherecht bezüglich deren Unternehmenspolitik und -führung, wie die Monika Beckmann-Petey von der Bremer Anwaltskanzlei Büsing, Müffelmann & Theye in einer Ausschusssitzung der Hamburger Bürgerschaft am Donnerstagabend sagte.

Der Hamburger Senat hatte sich Ende November des letzten Jahres mit E.on und Vattenfall über den Rückkauf von jeweils 25,1 Prozent an den Strom-, Gas und Fernwärmenetzen für 543,5 Millionen Euro geeinigt.

Das vom Senat gesetzte Ziel, durch die Rekommunalisierung eine Energiewende in der Hansestadt zu fördern, sei durch den Rückkauf aber nicht zu erreichen, sagte Sebastian Schröer vom Hamburger Weltwirtschaftsinstitut. Dafür müsse die Stadt eher in bessere Forschung und neue Technologien investieren. Denn die Energiewende sei eine Frage der Energieerzeugung und nicht deren Verteilung.

+++ Volksentscheid über Netzkauf bei Bundestagswahl 2013 +++

Außerdem drohe durch eine Rekommunalisierung ein Widerspruch für die Stadt zwischen wirtschaftlichem Anspruch und Verantwortung für die Bürger. Der Bürger werde durch den anteiligen Erwerb der Verteilernetze auch zu einem Kunden der Stadt. Der Senat müsse dann darauf achten, diesen Kunden nicht zugunsten des eigenen Haushaltes auszubeuten.

Die Hamburger selbst können im September 2013 über die Energiepolitik ihrer Stadt abstimmen. Dann kommt es zu einem Volksentscheid über die Initiative „Unser Hamburg – Unser Netz“. Ziel der Initiative ist die vollständige Rekommunalisierung der Strom-, Fernwärme- und Gasleitungsnetze ab 2015. (dapd)