Die Bundesanwaltschaft wirft der Sauerland-Gruppe vor, einen „einzigartigen Massenmord“ geplant zu haben. Sie hat darum bis zu 13 Jahre Haft gefordert.

Düsseldorf. Im Prozess um die Attentatspläne der mutmaßlichen Sauerland-Terroristen hat die Bundesanwaltschaft hohe Haftstrafen für die vier Angeklagten beantragt. Für den Angeklagten Daniel Schneider forderte Bundesanwalt Volker Brinkmann vor dem Oberlandesgericht Düsseldorf mit 13 Jahren die höchste Haftstrafe für die vier Beschuldigten.

Brinkman begründete seine Forderung damit, dass sich Schneider seiner Festnahme widersetzt und dabei die Tötung eines Polizisten in Kauf genommen habe. Für Fritz Gelowicz, den Brinkmann als die treibende Kraft der Gruppe bezeichnete, verlangte der Bundesanwalt eine Haftstrafe von zwölf Jahren und sechs Monaten. Adem Yilmaz soll nach dem Willen der Anklagebehörde elf Jahre und sechs Monate ins Gefängnis, Atilla Selek für fünf Jahre und sechs Monate.

Die Bundesanwaltschaft wirft den Angeklagten vor, mit gewaltigen Autobomben einen für die Bundesrepublik „einzigartigen Massenmord“ geplant zu haben. Die Islamisten seien aus religiöser Verblendung von einem unbändigen Hass auf US-Soldaten getrieben gewesen und hätten auch vor der Tötung unschuldiger Frauen und Kinder nicht zurückgeschreckt. Yilmaz und Schneider hätten sich als „Herren über Leben und Tod“ aufgespielt und eine erschreckende Geringschätzung für das Lebensrecht anderer Menschen gezeigt, sagte Brinkmann. Selek sei zwar im Gegensatz zu seinen Mitangeklagten kein Mitglied der Islamischen Dschihad Union (IJU) gewesen, habe aber die Anschlagspläne unterstützt und gewusst, dass es darum ging Menschen zu töten.

Die Gruppe war im Herbst 2007 nach monatelanger Beobachtung durch die Sicherheitsbehörden von Elitepolizisten der GSG 9 in einem Ferienhaus im sauerländischen Medebach-Oberschlehdorn festgenommen worden. Im anschließenden Prozess hatten die Mitglieder gestanden, im Auftrag der Terrorgruppe Islamische Dschihad-Union (IJU) mindestens drei verheerende Autobombenanschläge auf US-Bürger und amerikanische Einrichtungen in Deutschland vorbereitet zu haben. Das Urteil im Sauerland-Prozess soll am 4. März gesprochen werden.