Es wird eng für Thilo Sarrazin. Am Dienstag droht dem ehemaligen Berliner Finanzsenator die Degradierung im Bundesbank-Vorstand.

Frankfurt/Main. Nach seinen umstrittenen Äußerungen über Ausländer will die Bundesbank ihr Vorstandsmitglied Thilo Sarrazin entmachten. Die sechs Mitglieder des Vorstands beraten an diesem Dienstag über eine Vorlage, Sarrazin wesentliche Kompetenzen zu entziehen. Obwohl einige Vorstandsmitglieder dagegen seien, unterstütze Bundesbank-Präsident Axel Weber den Plan, verlautete am Montag aus Kreisen der Notenbank. Damit stehen die Aussichten für das Vorhaben gut.

Unterdessen relativierte der Generalsekretär des Zentralrats der Juden, Stephan Kramer, seinen Hitler-Vergleich im Zusammenhang mit der Ausländerkritik Sarrazins und räumte einen Fehler ein. „Ich wollte Sarrazin nicht unterstellen, wie Hitler und Goebbels zu sein - das ist überzogen -, wohl aber, die Sprache und Gedanken der heutigen Neonazis zu verwenden“, schreibt Kramer im Berliner „Tagesspiegel“. Der Berliner Integrationsbeauftragte Günter Piening forderte den sofortigen Rücktritt Sarrazins.

Bundesbank-Präsident Weber, der bei der Verteilung der Aufgaben im Vorstand ein Vetorecht hat, hatte den ehemaligen Berliner SPD-Finanzsenator, der erst seit Mai bei der Bundesbank arbeitet, bereits indirekt zum Rücktritt aufgefordert. Selbst wenn es bei der Abstimmung im Bundesbank-Vorstand ein Patt gibt, gibt der Präsident mit seiner Stimme den Ausschlag. Sarrazin soll zum IT-Chef degradiert werden und seine Zuständigkeiten für Bargeld und Risiko-Controlling verlieren. Ein Sprecher der Bundesbank wollte das Thema am Montag nicht kommentieren.

Sarrazin hatte sich in einem Interview kritisch über in Berlin lebende Türken und Araber geäußert und damit einen Sturm der Entrüstung ausgelöst. Darin sagte er unter anderem: „Ich muss niemanden anerkennen, der vom Staat lebt, diesen Staat ablehnt, für die Ausbildung seiner Kinder nicht vernünftig sorgt und ständig neue kleine Kopftuchmädchen produziert.“ Sarrazin hatte sich für seine Äußerungen entschuldigt, einen Rücktritt aber abgelehnt.

Die Entlassung eines Vorstandsmitglieds ist rechtlich schwierig: Nur bei Krankheit oder bei schwerwiegenden Verfehlungen kann der Vorstand beim Bundespräsidenten beantragen, ein Mitglied zu entlassen. In der mehr als 50-jährigen Geschichte der Bundesbank ist noch nie ein Vorstand wegen Verfehlungen gefeuert worden.