Hamburg. Nach der Debatte um die Bonusmeilen der Bundestagsabgeordneten bemühen sich die Landesparlamente klarzustellen, dass es auch bei ihnen dazu langjährige Regelungen gibt. Offenbar aber ist die Nutzung der Bonusmeilen teilweise so kompliziert, dass die Abgeordneten der Landtage diese kaum dienstlich nutzen können. Der Sprecher des bayerischen Finanzministeriums, Bernd Schreiber, spricht deswegen von einer "Gespensterdebatte auf Länderebene". Man müsse sich 14 Tage vor Flugtermin persönlich anmelden, was aber durch den engen, sich ständig ändernden Terminkalender der Beamten kaum möglich sei. Durch die Restriktionen der Lufthansa bei ihrem Bonusprogramm sei es den Vertretern der Staatsregierung kaum möglich, ihre Meilen zu verfliegen. Im Übrigen sei in Bayern ebenfalls in einem Erlass von 1994 geregelt, dass "dienstlich erworbene Bonusmeilen auch nur dienstlich genutzt werden". Niedersachsen meldet: "Keine Missbrauchsfälle" In den meisten Bundesländern sind die Bonusmeilen nach einer Umfrage des Abendblattes durch Erlasse der zuständigen Finanzämter geregelt. Dazu gehören auch Nordrhein-Westfalen, Sachsen, Hamburg und Niedersachsen. Das Finanzamt in Hannover etwa setzte nach Einführung des Bonusprogramms noch im selben Jahr einen dementsprechenden Erlass durch. Danach gilt: "Kunde der deutschen Lufthansa ist bei Dienstreisen nicht der einzelne Bedienstete, sondern das Land." "Es zeige sich", so der Sprecher der Landesregierung, Michael Linkersdörfer, "dass die Landesregierung weitsichtig gehandelt habe." Es könne zu keiner Vermischung von dienstlich und privat erworbenen Bonusmeilen kommen. Das System sei "eindeutig geregelt", es gebe "keinerlei Missbrauchsfälle". In Hamburg gehen die Bonusmeilen an den Senat Auch in Hamburg ist das Problem um die Nutzung der Bonusmeilen eindeutig geklärt. "Im Senat werden alle Flug- und Bahntickets zentral bestellt. Wer am Miles-and-More-Programm teilnimmt ist verpflichtet, regelmäßig Meilen-Auszüge vorzuweisen", sagt Klaus May, stellvertretender Senatssprecher. Dienstlich erworbene Bonusmeilen gingen an den Senat und würden als Discount-Flüge genutzt. Somit könnten die Senatoren ihre Bonusmeilen weder privat noch dienstlich nutzen.