NPD-Abgeordnete verstoßen mit verbotener Kleidung gegen das Hausrecht. Mit der offenen Provokation brüskierten sie die Parlamentarier.

Dresden. Die rechtsextreme NPD-Fraktion im sächsischen Landtag hat erneut für einen Eklat gesorgt. Alle acht NPD-Abgeordneten trugen bei einer Landtagssitzung am Mittwoch in Dresden T-Shirts und Hemden der bei Rechtsextremen beliebten Modemarke Thor Steinar. Weil solche „szenetypische Kleidung“ laut Hausrecht und Geschäftsordnung im Gebäude und Plenum unzulässig ist, erteilte Landtagspräsident Matthias Rößler (CDU) den Abgeordneten mehrere Ordnungsrufe und forderte sie dazu auf, sich umzuziehen.

Nachdem die NPD der Aufforderung nicht folgte, schloss Rößler die gesamte Fraktion für die nächsten drei Sitzungen vom Plenum aus. Der NPD-Landtagsabgeordnete Andreas Storr wurde zudem für die laufende Sitzung ausgeschlossen. Er war mit einem Thor-Steinar-Shirt ans Rednerpult getreten und hatte den Eklat ins Rollen gebracht. Die Rechtsextremen räumten aber erst ihre Plätze, als Polizisten in den Plenarsaal kamen, um sie hinauszubegleiten.

"Die Würde und Ordnung muss gewahrt bleiben“

„Die Würde und Ordnung im Gebäude und im Plenum muss gewahrt bleiben“, sagte Landtagssprecher Ivo Klatte der Nachrichtenagentur dapd. Es sei verboten, bestimmte Marken zu Tragen, die szenetypische Kennzeichen für bestimmte Organisationen beziehungsweise extreme Gesinnungen seien. Solche Kleidung sei „eindeutig nicht erlaubt“, betonte Klatte.

Für Mittwochabend hatten die Rechtsextremen einen Antrag auf die Tagesordnung setzen lassen, der unter dem Titel „Mode-Exorzismus stoppen – keine Bekleidungsvorschriften für freie Menschen“ stand. Nach dem Ausschluss von der Sitzung kündigten sie lautstark schimpfend an, vor das sächsische Verfassungsgericht zu ziehen.

André Hahn, Fraktionschef der Linken, warf den Rechtsextremen vor, den Landtag zu brüskieren, zu schockieren und lächerlich machen zu wollen. Dass dies ausgerechnet bei einer Debatte um das Image des Freistaats passiere, sei bezeichnend. „Es ist ja offensichtlich, dass ja gerade solche Auftritte dem Image Sachsens schaden.“

Thor Steinar-Kleidung und andere von Rechtsextremisten getragene Modemarken sind im sächsischen Landtag seit 2007 tabu. Wer sie trägt, dem kann der Zutritt zum Parlament verwehrt werden. Die Regelung fußt auf den in der Hausordnung festgeschriebenen Sanktionsmöglichkeiten gegen Personen, die „in einer der Würde des Landtags nicht entsprechenden Weise“ erscheinen.

Mit Material von dapd und dpa