Mit einem tödlichen Cocktail aus einem Malaria-Medikament und einem Beruhigungsmittel hat Ex-Senator Roger Kusch einer knapp 80-jährigen Frau aus Würzburg Sterbehilfe geleistet. Sie war weder unheilbar krank noch hatte sie starke Schmerzen.

Hamburg. Der ehemalige Hamburger Justizminister Roger Kusch hat nach eigenen Angaben am Sonnabend in einem Fall Sterbehilfe geleistet. Seinen im März vorgestellten Selbsttötungsautomaten hat die gestorbene knapp 80-jährige Frau aus Würzburg allerdings nicht verwendet, sagte Kusch.

Kusch hatte Ende März einen selbst entwickelten Selbsttötungsautomaten für Sterbehilfe vorgestellt und angekündigt, das Gerät bei den Patienten aufbauen und diese beim Sterben begleiten zu wollen. Daraufhin habe sich die jetzt gestorbene Frau bei ihm gemeldet, die nun aber aus medizinischen Gründen giftige Substanzen eingenommen habe, ohne den Automaten zu verwenden, sagte Kusch. Sie habe das Malaria-Medikament Chloroquin und das Beruhigungsmittel Diazepam eingenommen. Um den freien Willen der Frau für die Selbsttötung zu demonstrieren, zeigte Kusch auf Video aufgezeichnete Interviews mit der früheren Röntgenassistentin.

Sie habe nicht an einer unheilbaren Krankheit gelitten oder unter permanenten unerträglichen Schmerzen gelitten, sondern Angst davor gehabt, ins Pflegeheim zu müssen.

"Das Pflegeheim war für Frau S. die Schreckensvision", sagte Kusch und präsentierte Videoaufnahmen, in denen die 79-Jährige sagt: "Ich kann nicht sagen, dass ich leide, aber ich kann mich so schlecht bewegen." Sie habe keine Lust mehr, sich nur Kraft ihres Willens in der Gegend herumzuschleppen, das sei äußerst anstrengend und unbefriedigend.

Kusch selbst sieht kein strafbares Verhalten

Aus seiner Sicht hat sich Kusch nicht strafbar gemacht. Ärzte hätten in einem medizinisch-psychiatrischen Gutachten bestätigt, dass die Frau im Vollbesitz ihrer geistigen Kräfte gewesen sei. Sie habe sich selbst die Medikamente Chloroquin und Diazepam besorgt. Auch habe er "aus Gründen der Straflosigkeit" den Raum verlassen, als sie die zwei Becher mit der tödlichen Dosis getrunken habe.

Eine Videokamera habe nicht nur die Gespräche zwischen ihm und der Frau, sondern auch deren Sterben aufgezeichnet. Allerdings räumte Kusch ein: "Ich habe keine Vorstellung, welche Rechtsauffassung die bayerische Justiz entwickelt." Aktive Sterbehilfe ist in Deutschland verboten.

Der Würzburger Oberstaatsanwalt Erik Ohlenschlager erklärte, bei der Behörde laufe inzwischen ein reguläres Todesermittlungsverfahren, da die 79-Jährige nicht eines natürlichen Todes gestorben sei. "Ob die Behauptungen, die Herr Kusch aufstellt, auf Tatsachen beruhen, wird sich zeigen", sagte der Oberstaatsanwalt. Die Fragen im Zusammenhang mit Sterbehilfe seien rechtlich schwierig, die Behörde werde aber alle nötigen Ermittlungen durchführen, um zu beurteilen, ob es ein strafbares Verhalten gegeben habe.

Hospiz-Stiftung nennt Kusch "politischen Amokläufer"

Unterdessen wurde Kritik an Kuschs Vorgehen laut. Der Vorstand der Deutschen Hospiz-Stiftung, Eugen Brysch, erklärte: "Wir dürfen nicht einem politischen Amokläufer aufsitzen, der scheinbar aus tiefstem Narzissmus die Angst der Menschen vor Pflege missbraucht, nur um öffentliche Aufmerksamkeit auf seine eigene Person zu lenken."

Der Vizepräsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, bezeichnete Kusch als "Selbstmordtäter": "Dieser Vorfall, durch den sich tragischerweise eine Frau das Leben nahm, hat mit der Erlösung von langer Krankheit und Leiden nichts zu tun."

Der umstrittene Selbsttötungsautomat ist laut Kusch nach wie vor verfügbar. Kernstück ist ein Infusionsgerät, in das zwei Spritzen eingesetzt werden. Über einen von einem Arzt gelegten Zugang zum Blutkreislauf fließt zunächst aus der einen Spritze ein Narkosemittel, dann aus der anderen tödlich wirkendes Kaliumchlorid. Das Gerät ist über ein Kabel mit einem Knopf verbunden, den der Sterbewillige in die Hand bekommt und selbst drücken muss.