Die Schadenersatz-Forderung bezieht sich auf einen Warnstreik der Gewerkschaft Deutscher Lokführer (GDL) vom 10. Juli. Das Arbeitsgericht Mainz hatte die Arbeitsniederlegung kurz nach Streikbeginn verboten.

Berlin. Die Gewerkschaft bewertete das Vorgehen der Bahn als Teil einer Kampagne, "um unsere Mitglieder zu verunsichern". "Aber Deutschland muss keine Sorge haben, die GDLer stehen wie eine Wand", sagte der stellvertretende GDL-Vorsitzende Günther Kinscher. Er wies darauf hin, dass die Bahn "lange gebraucht" habe, vom 10. Juli bis jetzt, "um festzustellen, dass dieser Streik unrechtmäßig gewesen sein soll".

Der 10. Juli war im laufenden Tarifkonflikt der zweite Tag mit Warnstreiks der GDL. Die Bahn hatte schon damals angekündigt, Schadenersatzforderungen zu prüfen. Nachdem der Warnstreik am Morgen bereits begonnen hatte, verbot damals das Arbeitsgericht Mainz die Arbeitsniederlegungen auf Antrag der Bahn per Einstweiliger Verfügung. Die GDL brach den Warnstreik schließlich ab. Sie bestritt seinerzeit, gegen die Friedenspflicht verstoßen zu haben, wie das Gericht in der Begründung angegeben hatte.

Der bundeseigene Konzern hatte mehrmals Arbeitsgerichte eingeschaltet, um geplante Streiks der Gewerkschaft untersagen zu lassen. Von Anfang Oktober bis Anfang November galt ein Streikverbot für den Fern- und Güterverkehr. Das Landesarbeitsgericht Chemnitz hob diese Beschränkung am 2. November auf und sprach der GDL ein umfassendes Streikrecht zu.

Ein Sprecher des Frankfurter Arbeitsgerichts wollte den Eingang der Schadenersatzklage am Donnerstag nicht bestätigen, weil diese der Gegenseite noch nicht zugestellt worden sei.