Laut der Hamburger Richterin Gerstin Dreyer muss Peter Hartz mit einer Strafobergrenze von zwei Jahren zur Bewährung und einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen rechnen.

Braunschweig. Im Prozess gegen Ex-VW-Personalvorstand Peter Hartz hat das Landgericht Braunschweig am Mittwoch ein Höchststrafmaß festgelegt. Sein Geständnis vorausgesetzt, könne Hartz mit einer Strafobergrenze von zwei Jahren zur Bewährung und einer Geldstrafe von bis zu 360 Tagessätzen rechnen, teilte die Vorsitzende Richterin Gerstin Dreyer nach einer Verhandlungspause mit. Darauf hätten sich Staatsanwaltschaft, Verteidigung und die Wirtschaftsstrafkammer verständigt.

Gegen Hartz spreche der Schaden, der Volkswagen durch die Sonderboni an den früheren Betriebsratschef Klaus Volkert eingetreten sei. Zu seinen Gunsten wertete die Richterin, dass Hartz nicht vorbestraft sei, sich nicht selbst bereichert habe und im Interesse des Autoherstellers habe handeln wollen.

Hartz räumte die ihm zur Last gelegten Vorwürfe der Untreue und der rechtswidrigen Begünstigung des Betriebsrats über seinen Rechtsanwalt ein. "Mein Mandant räumt die sachverhaltlichen Themen im verlesenen Anklagesatz ein", sagte Rechtsanwalt Egon Müller vor Gericht. Der Anwalt begründete das Verhalten von Hartz als Arbeitsdirektor mit dem bei VW geltenden besonderen System der Mitbestimmung. Der Betriebsrat sei "Co-Partner" des Vorstands bei unternehmerischen Entscheidungen gewesen und habe finanziell entsprechend "ausgestattet" werden müssen. Das bei VW gelebte Mitbestimmungssystem habe aber auch Fallstricke gehabt: "Da herrsche eine Vertrauensseligkeit die - wie wir heute feststellen müssen - auch Nachteile hatte." So hätten die nötigen Kontrollen gefehlt. Ausgelöst worden seien die Bonuszahlungen an Volkert "durch die fordernde Haltung dieses Herrn selbst", betonte Müller.

Die Anklage wirft dem 65-jährigen früheren Top-Manager Hartz Untreue in 44 Fällen und illegale Begünstigung des Betriebsrats in 23 Fällen vor. Er soll Volkert binnen elf Jahren heimlich fast zwei Millionen Euro Sonderboni zusätzlich zu seinem Gehalt gezahlt haben, ohne dass dieser dafür Entsprechendes geleistet hätte. Außerdem soll Hartz die Personalabteilung von VW angewiesen haben, auf Grund eines vorgespiegelten Agenturvertrages insgesamt 400 000 Euro an die damalige Volkert-Geliebte zu zahlen.