Die Konferenz in Genf steht vor fast unlösbarer Aufgabe

„Ein Scheitern ist nicht erlaubt!“, hat Bundesaußenminister Frank-Walter Steinmeier als Parole für die Genfer Krisenkonferenz zur Ukraine ausgegeben. Das ist wacker gesprochen – aber was bedeutet das?

Russlands Präsident Putin hat sich trotz Sanktionen light und zahlreicher Appelle seitens EU, USA und Uno bisher keinen Millimeter bewegt. Warum auch: Noch tun sie ihm und den Seinen nicht weh. Die militärischen Drohgebärden der Nato sind allenfalls symbolischer Natur. Und die Übergangsregierung in Kiew ist nicht in der Lage, die Situation selbst zu stabilisieren. Es fehlt ihr im Osten des Landes an loyalen Truppen, Polizisten und Beamten – und an Vertrauen der russischstämmigen Bevölkerung.

Zyniker könnten sagen: Soll sich doch Russland den Donbass samt maroder Schwerindustrie und Kohlegruben mit den höchsten Todesraten Europas einverleiben. Aus dem Rest der Ukraine lässt sich dann langfristig vielleicht ein EU-fähiger Staat entwickeln. Aber das Völkerrecht und die Erfahrungen zweier Weltkriege verbieten es, Grenzen nach Belieben zu verschieben und Staaten zur Verfügungsmasse dritter Mächte zu degradieren. Und kommt Moskau mit seiner Strategie durch, wird es nicht einfach haltmachen. Dass es bereits auch in Odessa Aktionen separatistisch gesinnter Russen gibt, deutet vielmehr darauf hin, dass Putin einen Korridor zum von Moldawien abtrünnigen Transnistrien anstrebt. Die Ukraine wäre dann vom Meer abgeschnitten und von drei Seiten von Russland umgeben.

Wann also wären die Verhandlungsbemühungen erfolgreich? Wenn der unwahrscheinliche Fall eintritt, dass die Separatisten im Osten sich wieder beruhigen, ihre Waffen abgeben und der Status quo ante dauerhaft garantiert werden kann? Wenn Zeit gewonnen wird für Wahlen, Reformen und Verfassungsänderungen hin zu einem föderalen Staat mit besseren Minderheitenrechten? Oder wenn wenigstens ein Bürgerkrieg verhindert wird? Die Definition von Erfolg und Scheitern lässt im Fall der Ukraine-Krise viel Spielraum.