Das Hamburger Landgericht erließ keine einstweilige Verfügung gegen Google. Das ist aber noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit.
(dpa/abendblatt.de)
Das Hamburger Landgericht erließ keine einstweilige Verfügung gegen Google. Das ist aber noch keine Entscheidung über die Rechtmäßigkeit.
(dpa/abendblatt.de)
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere Plus-Inhalte?
Kennen Sie schon unsere PLUS-Inhalte? Jetzt Abendblatt testen