Eine Bürgerstiftung ist eine Gemeinschaftsstiftung. Sie ist langfristig angelegt. Ihre Gründung setzt ein Stiftungskapital von mindestens 50 000 Euro voraus. Es darf nicht ausgegeben werden, nur die Erträge stehen für Projekte zur Verfügung. So ist die BürgerStiftung Hamburg zusätzlich auf Spenden angewiesen.

Neben Spenden und regelmäßigen Förderbeiträgen, kann man auch eine Namens- oder Zweckzustiftung gründen, deren Erträge einem bestimmten Zweck zufließen. Genauso kann man unter dem Dach der BürgerStiftung bei größerem Vermögen eine Treuhandstiftung errichten. Weitere Informationen unter 87 88 96 960 und www.buergerstiftung-hamburg.de