Seit März 2010 gelten für sogenannte Holzfeuerungsanlagen neue Grenzwerte. Ob Öfen diesen Anforderungen entsprechen, überprüfen derzeit die Bezirksschonsteinfegermeister. Sie beraten auch beim Kauf neuer Anlagen. Für alte Öfen gibt es je nach Baujahr Übergangsfristen, die zwischen 2015 und 2025 auslaufen. Danach gelten für sie weniger strenge Werte als für ganz neue Öfen - sie müssen in manchen Fällen aber mit Filtern nachgerüstet oder ganz ausgetauscht werden. Ausnahmen von den neuen Vorschriften gibt es für die historischen Kachelöfen, ebenso für selten befeuerte offene Kamine.

Die richtige Lagerung von Brennholz ist ebenfalls wichtig. Die Hamburger Forstreviere empfehlen, Brennholz am besten jetzt zwischen Dezember und Februar zu schlagen und sofort zu kleinen Stücken zu spalten, um es zu trocknen. Das Holz müsse möglichst zwei bis drei Jahre gelagert werden, bevor es verbrannt werden soll. Am besten geeignet dazu ist ein luftiger Ort, etwa unter einem Dachvorsprung an der Hauswand.