Parteien und Initiative einigen sich auf Gesetz. Senat muss Beschlüsse, Gutachten und Genehmigungen veröffentlichen

Hamburg. Nach langen Verhandlungen haben sich alle Bürgerschaftsfraktionen und die Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen" auf einen Entwurf für ein Hamburgisches Transparenzgesetz geeinigt. Heute soll es in der Bürgerschaft verabschiedet werden. Das Hamburger Abendblatt beantwortet die wichtigsten Fragen.

Was soll mit dem neuen Transparenzgesetz erreicht werden?

Die Bürger haben damit das Recht, alle Dokumente aus Politik und Verwaltung, die von öffentlichem Interesse sind, einzusehen. Hamburger können sich somit besser eine persönliche Meinung über Vorgänge in der Stadt bilden. Das Mehr an Transparenz soll staatliches Handeln kontrollieren, helfen, Korruption zu verhindern, und das Kostenbewusstsein der Verwaltung schärfen.

Wer sind die Initiatoren?

Die Einführung des Informationsregisters war eine der Hauptforderungen der Volksinitiative "Transparenz schafft Vertrauen", die von der Bürgerschaft übernommen wurde. Der Gesetzentwurf, der heute in die Bürgerschaft verabschiedet werden soll, ist eine überarbeitete Fassung des Entwurfs.

Welche Informationen werden veröffentlicht?

Die Stadt ist verpflichtet, Dokumente wie Senatsbeschlüsse, Gutachten, öffentliche Pläne, Geodaten, Subventionsvergaben, Bau- und Abrissgenehmigungen unaufgefordert zu veröffentlichen. Auch Verträge über 100 000 Euro, die die "öffentliche Daseinsvorsorge" betreffen (dazu gehören Wasser-, und Abwasserversorgung, Wohnungswirtschaft, Bildungs- und Kultureinrichtungen, öffentlicher Personennahverkehr, stationäre Krankenversorgung) werden veröffentlicht, genauso wie Verträge der Stadt mit privaten Unternehmen.

Wo kann ich recherchieren und ab wann?

Das Informationsregister, das innerhalb von zwei Jahren erstellt werden soll, ist für die Bürger im Internet oder an öffentlichen Terminals einsehbar. Anträge können bereits gestellt werden, wenn das Gesetz voraussichtlich im September 2012 in Kraft tritt.

Für welche Informationen müssen Anträge gestellt werden?

Alle nicht automatisch von Amts wegen veröffentlichten Informationen, zum Beispiel Verträge unter 100 000 Euro, können per Antrag angefordert werden. Personenbezogene Daten sowie juristisch klar definierte Betriebs- und Geschäftsgeheimnisse bleiben geschützt. Kommt es zu einem Konflikt zwischen einer Geheimhaltungsklausel und dem im Antrag formulierten Informationsinteresse, wägt der Datenschutzbeauftragte ab, welches Anliegen relevanter ist. Von der Veröffentlichung ausgeschlossen sind beispielsweise Unterlagen von Verfassungsschutz, Gerichten, Strafverfolgung, Finanzämtern oder Rechnungshof.

Was kostet ein Antrag, und wie lange dauert die Bearbeitung?

Für schriftliche Anträge werden Gebühren erhoben, die sich an dem Zeitaufwand für die Behörde orientieren. Der Antragsteller wird mit einem Kostenvoranschlag zuvor über die Gebühr informiert. Die Behörde hat einen Monat Zeit, einen Antrag zu bearbeiten. Sollte sich eine Recherche als sehr komplex erweisen, kann es eine Verlängerung der Frist um einen Monat geben.

Wird meine Steuererklärung künftig veröffentlicht?

Nein. Es handelt sich hierbei um personenbezogene Daten und Informationen über Steuerfestsetzungen, die nicht unter die Informationspflicht fallen.

Werden die Verträge zum Bau der Elbphilharmonie offengelegt?

Weil es sich beim Bau der Elbphilharmonie um Altverträge handelt, können die Informationen lediglich rückwirkend eingefordert werden. Es ist möglich, dass das Bauunternehmen Hochtief von der Geheimhaltungsklausel Gebrauch machen wird. Überwiegt jedoch das öffentliche Informationsinteresse, müssen die Verträge offengelegt werden. Davon geht übrigens Gregor Hackmack von Mehr Demokratie aus.

Kann ich die Baugenehmigung meines Nachbarn einsehen?

Baugenehmigungen sind nur dann einsehbar, wenn es sich dabei um ein Gebäude mit mindestens fünf Wohneinheiten handelt. Damit wird Interesse für die Öffentlichkeit unterstellt.

Wie wird die Umsetzung des Gesetzes finanziert?

Einer groben Schätzung zufolge geht man davon aus, dass ein einstelliger Millionenbetrag für die Erstellung des Informationsregisters aufgewendet werden muss. Bezahlt wird dies aus dem Topf des IT-Globalfonds.