Mit der Klarstellung soll der Streit über die Geschwisterkind-Regelung für Erstklässler beigelegt werden. Regelung hatte für Protest gesorgt.

Hamburg. Die CDU-Opposition will mit einer Änderung des Schulgesetzes den Streit über die Geschwisterkind-Regelung lösen. Im Gesetz soll festgeschrieben werden, dass ein Erstklässler auch dann an der Grundschule eingeschult werden kann, die ein älteres Geschwisterkind bereits besucht, wenn der Standort außerhalb des Anmeldeverbundes liegt, in dessen Bereich die Familie wohnt.

Schulsenator Ties Rabe (SPD) hatte aufgrund eines Beschlusses des Verwaltungsgerichts vom August 2011 die Schulleitungen im Dezember angewiesen, künftig Geschwisterkinder bei Überkapazitäten in solchen Fällen nicht mehr vorrangig aufzunehmen. Das Gericht hat erhebliche Zweifel an der Rechtmäßigkeit geäußert, Geschwisterkinder "von außen" gegenüber Kindern innerhalb eines Anmeldeverbunds zu bevorzugen. Rabe will auf diesem Weg weitere Klagen von Eltern vermeiden.

Erst im Februar war die Neuregelung der Behörde bekannt geworden und hatte für erheblichen Protest gesorgt. Der CDU-Abgeordnete Robert Heinemann und CDU-Fraktionsmitglied Walter Scheuerl (parteilos) haben Rabe aufgefordert, den Eltern, die von der Neuregelung nichts wussten, Vertrauensschutz zu gewähren. Am kommenden Montag entscheiden die Grundschulen in einer ersten Runde über die Aufnahme der Erstklässler.

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Doch der Schulsenator hält an seinem Kurs fest. "Wir warten erst einmal die konkreten Auswirkungen ab und wollen sehen, wie viele Geschwisterkinder wirklich betroffen sind", sagte Behördensprecher Peter Albrecht. Jährlich wird der Erstwunsch mehrerer Hundert Kinder für eine Grundschule nicht erfüllt. Wie hoch der Anteil der Geschwisterkinder außerhalb von Anmeldeverbünden an diesen Umverteilungen ist, ist nicht klar.

Die Neuregelung kann besonders in dicht besiedelten Gebieten zu absurden Situationen führen und das Prinzip "Kurze Beine - kurze Wege" für Grundschüler konterkarieren. Der Elternrat der Grundschule Hoheluft hat in einem Brief an Rabe ein Beispiel erläutert. Ein Kind, das in der Straße Alsterufer in Rotherbaum wohnt, muss aufgenommen werden, während ein Mitschüler mit Wohnsitz Eppendorfer Weg (Hoheluft-Ost) mit älterem Geschwisterkind an der Schule abgelehnt wird.

Der Grund: Der Eppendorfer Weg liegt außerhalb des Anmeldeverbundes, zu dem die Grundschule Hoheluft gehört. Aber: Für das Kind aus Hoheluft liegt die Schule nur 260 Meter entfernt, während das Kind von Rothenbaum einen Schulweg von 3,5 Kilometern hat.

Und weiter: Das Kind vom Eppendorfer Weg erhält Vorrang an der Grundschule Carl-Cohn-Straße in Alsterdorf (Entfernung: 3,6 Kilometer) vor einem Kind, das in der Nähe der Schule in Ohlsdorf wohnt. "Das können wir nicht hinnehmen - und Sie sollten das im Interesse aller Hamburger Eltern auch nicht tun", schreiben die Hohelufter Eltern an den Schulsenator.

Die Elternkammer hat die Schulbehörde aufgefordert, die Geschwisterkind-Regelung in vollem Umfang anzuwenden. "Sollte aus Sicht der Behörde dazu eine Gesetzesänderung notwendig sein, ist diese unverzüglich einzuleiten", schreibt die Kammer in ihrer Stellungnahme.