Hamburg. Ein Urteil des Verwaltungsgerichts sorgt für erheblichen Unmut bei Eltern von Grundschulkindern. Bereits im August des vergangenen Jahres hatten die Richter entschieden, dass die Geschwisterkind-Regel nicht mehr uneingeschränkt gilt. Konkret: Wenn Eltern ihr erstes Kind an einer Grundschule außerhalb des für sie zuständigen Anmeldeverbundes mehrerer Grundschulen anmelden, dann dürfen die Geschwister nicht automatisch auch diese Schule besuchen. Diese Bevorzugung soll nur noch gelten, wenn das älteste Kind eine Grundschule innerhalb des Verbundes besucht.

Kaum hat Schulsenator Ties Rabe (SPD) das Urteil in Form einer "Handreichung zur Organisation der Aufnahme in Klasse 1" umgesetzt, erhebt sich ein Sturm des Protests. "Rabe trennt Erstklässler von älteren Geschwistern", empörte sich Bildungspolitiker Walter Scheuerl, Mitglied der CDU-Bürgerschaftsfraktion. Das Urteil sei nur eine vorläufige Entscheidung in einem Einzelfall, die die Schulbehörde nicht binde. "Die Neuregelung führt zu unzumutbaren Härten für Familien", sagte der Elternkammervorsitzende Michael Hartwig, der die Rücknahme der Anweisung fordert.

Die Schulbehörde will mit der Einschränkung der Geschwisterkind-Regel offenbar weiteren Klagen von Eltern vorbeugen. Von der besonderen Konstellation dürften nur wenige Familien betroffen sein.