Das Wahlergebnis hat auch einen starken Einfluss auf die Finanzen der Parteien. Jede Partei, die mindestens 1,0 Prozent bei den Listenstimmen erreicht, erhält nämlich 85 Cent an Parteienfinanzierung für jede bei einer Wahl im Kalenderjahr für sie abgegebene gültige Stimme. Diese Summe gilt bis zu vier Millionen Stimmen (in allen Wahlen), für Stimmen darüber sinkt der Betrag auf 70 Cent pro Stimme. Dabei werden die nach dem Hamburger Wahlrecht möglichen fünf Listenstimmen so umgerechnet, dass die Zahlungen einem Wahlsystem mit nur einer Listenstimme entsprechen.

So schwierig die Berechnung auch ist, so klar ist auch jetzt schon, dass die Hamburger CDU durch ihr schlechtes Wahlergebnis erneut massive Finanzprobleme bekommt. Denn sie verliert nicht nur mindestens 70 Cent durch jeden verlorenen Wähler, ihr gehen durch den Verlust von Bürgerschaftsmandaten auch Einnahmen durch die sogenannte Mandatsträgerabgabe verloren – also die Zahlungen, die Abgeordnete an die Partei leisten. CDU-Landeschef Marcus Weinberg hat daher angekündigt, dass er in den nächsten Monaten ein Finanzierungskonzept vorlegen will, bei dem es „keine Tabus“ geben dürfe. Selbst betriebsbedingte Kündigungen und der Verkauf der Parteizentrale am Leinpfad sind angesichts der bedrohlichen Lage offenbar nicht mehr ausgeschlossen.