Wer durch Krankheit, einen Unfall oder im Alter Entscheidungen nicht mehr selbst treffen kann, kann Hilfe durch einen rechtlichen Betreuer bekommen. Dieser kann von dem Hilfsbedürftigen selbst, von Angehörigen oder Nachbarn beantragt werden. Das Betreuungsgericht entscheidet, ob jemand einen Betreuer bekommt und welche Aufgaben dieser übernehmen soll (alles, was der Betreute nicht mehr selbst erledigen kann). Nach Angaben der Gesundheitsbehörde werden etwa 40 Prozent der Betreuungen in Hamburg ehrenamtlich geleistet.

Das Betreuungsgericht bestellt den Betreuer und überwacht dessen Tätigkeiten.

Ehrenamtliche Betreuer werden durch die Betreuungsvereine, die in allen Bezirken tätig sind, unterstützt. Diese beraten, führen in die Tätigkeit ein und bieten Weiterbildung sowie einen regelmäßigen Erfahrungsaustausch an.