Die Justizenatorin hatte gefordert, die Staatsanwaltschaft von Einsparungen auszunehmen. Die gesamte Justiz leide daran, dass es viel zu wenig Personal gebe, so der Richterverein.

Neustadt. Nach der Ankündigung von Justizsenatorin Jana Schiedek, die Staatsanwaltschaft wegen sehr hoher Belastung für die kommenden zwei Jahre von weiteren Sparverpflichtungen auszunehmen, wird nun auch die Strafverfolgungsbehörde selbst prüfen, wie Arbeitsabläufe zu optimieren sind. „Wir werden sehen, was umgesetzt werden kann“, sagte Oberstaatsanwältin Nana Frombach zu einem Bericht „Reorganisierung und Modernisierung der Staatsanwaltschaften“. In dem Bericht ist die extreme Arbeitsbelastung für die Mitarbeiter der Strafverfolgungsbehörde festgestellt worden, es werden aber auch zahlreiche Vorschläge für ein effizienteres Arbeiten gemacht (das Abendblatt berichtete).

Die Projektgruppe empfiehlt unter anderem, ein moderneres IT-System einzuführen. Ferner sei es sinnvoll, die Zuweisung der Verfahren auf einzelne Abteilungen zu ändern, nämlich von der sogenannten Buchstabenzugehörigkeit, bei der die Verteilung abhängig vom Namen eines Verdächtigen ist, auf eine gezielte Einzelzuteilung. Außerdem empfiehlt ein Teil der aus vier Fachleuten bestehenden Gruppe, auch die Hauptabteilungsleiter zu einem Anteil von bis zu 50 Prozent ihrer Arbeitszeit für die Bearbeitung von Verfahren einzubinden. Zudem solle den Vorschlägen zufolge die Praxis innerhalb der Behörde, über jedes Verfahren jeweils zwei übergeordneten Instanzen Bericht zu erteilen, verschlankt werden. Statt eines „Sechs-Augen-Modells“ sei ein „Vier-Augen-Modell“ ausreichend. Ob dieser Punkt insbesondere bei Generalstaatsanwalt Lutz von Selle Anklang findet, bleibt abzuwarten. Hamburgs oberster Ankläger gilt als jemand, der einen straffen Führungsstil pflegt und sich in vielen Bereichen nahezu jede Akte persönlich vorlegen lässt.

Unterdessen hat der Hamburgische Richterverein die Ankündigung der Justizsenatorin, der Staatsanwaltschaft künftig keine weiteren Personaleinsparungen abzuverlangen, als „Augenwischerei“ bezeichnet. „Das bloße Umverteilen einer Last innerhalb desselben Organs, nämlich der Justiz, führt nicht zu dessen Genesung“, heißt es in einer Stellungnahme des Richtervereins. Weil nicht nur die Staatsanwaltschaften, sondern die gesamte Justiz unter einer unzureichenden Personalausstattung leide, „fehlt es weiterhin an der dringend erforderlichen Entlastung der Justiz insgesamt“.