Senat reagiert auf Urteil des Europäischen Gerichtshofs, das eigene Anstalten fordert

Hamburg/Rendsburg. Zwei abgewiesene Asylbewerber aus Hamburg werden in der schleswig-holsteinischen Abschiebeanstalt in Rendsburg untergebracht. Das Innenministerium in Kiel gab am gestrigen Montag nach Abstimmung mit dem Justizressort einem Amtshilfeersuchen Hamburgs statt. Hintergrund ist das Urteil des Europäischen Gerichtshofs (EuGH) aus der vergangenen Woche, wonach Abschiebehäftlinge und Strafgefangene nicht in einer gemeinsamen Einrichtung untergebracht werden dürfen. Damit muss Innensenator Michael Neumann (SPD) die bisherige Praxis ändern.

Auch ein Mann, für den das Amtsgericht Flensburg in einem von der Bundespolizei beantragten Fall Abschiebungshaft anordnete, soll nach Rendsburg. Schleswig-Holstein hat dort eine eigenständige Abschiebehaftanstalt, die zuletzt nicht belegt war.

Hamburg hatte seine Abschiebehäftlinge seit 2011 im Verwaltungstrakt der Justizvollzugsanstalt Billwerder untergebracht. Die 35 vorhandenen Hafträume waren ebenfalls bei Weitem nicht mehr ausgenutzt worden. Zuvor waren Abschiebehäftlinge seit 2003 in Containern auf dem Gelände der Justizvollzugsanstalt Hahnöfersand untergebracht. Sollten Frauen aus Hamburger Fällen in Abschiebehaft genommen werden, würden sie in einer speziellen Einrichtung in Eisenhüttenstadt (Brandenburg) untergebracht.

„Die Entscheidung des EuGH trifft uns nicht unvorbereitet. Wir waren schon seit Längerem in Gesprächen über Alternativen“, sagte Frank Reschreiter, Sprecher der Innenbehörde. Doch die schleswig-holsteinische Lösung wird nicht von Dauer sein: Die Einrichtung in Rendsburg soll nach dem Koalitionsvertrag von SPD, Grünen und SSW eigentlich geschlossen werden. Ihre Belegung hatte kontinuierlich abgenommen. „Die Arbeiten am Ziel, die Einrichtung in Rendsburg zu schließen, laufen planmäßig“, sagte Innenminister Andreas Breitner (SPD). „Die Einrichtung soll bis spätestens 2016 nicht mehr benötigt werden, wenn möglich auch schon früher.“ Er könne sich aber in der derzeitigen Lage den Wünschen anderer Länder nicht verweigern, gab Breitner an. Die Unterbringung in einer anderen geeigneten geschlossenen Einrichtung werde geprüft, wenn kein milderes Mittel zur Durchsetzung einer bestehenden Ausreisepflicht zur Verfügung stehe.

Untersucht werden auch alternative Möglichkeiten einer länderübergreifender Zusammenarbeit. „Abgesehen davon ist es derzeit notwendig, für den Fall einer gerichtlichen Entscheidung vorbereitet zu sein, dass von Abschiebung betroffene Personen in Rendsburg untergebracht werden können“, sagte Breitner.