Die Hamburger Justiz verteilt rund 1,2 Millionen Euro Bußgelder aus Strafverfahren an insgesamt 262 gemeinnützige Einrichtungen. Ein bewährtes System, sagt Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD).

Hamburg. Die Hamburger Justiz verteilt rund 1,2 Millionen Euro Bußgelder, die Straftäter im vergangenen Jahr für die Einstellung ihrer Verfahren gezahlt haben, an gemeinnützige Einrichtungen. Am stärksten profitierten dieses Mal die Opferschutzorganisation Weisser Ring (rund 82.000 Euro), der Hamburger Fürsorgeverein, der sich um straffällig gewordene Menschen und deren Angehörige kümmert (64.000 Euro), und die Hamburger Initiative gegen Aggressivität und Gewalt (29.500 Euro). Insgesamt werden 262 karitative Organisationen finanziell unterstützt.

Rund eine Million Euro stammen aus dem sogenannten Bußgeldfonds, 200.000 Euro sind Direktzuweisungen der Richter und Staatsanwälte an ausdrücklich benannte karitative Vereine. „Wir haben in Hamburg ein bewährtes System“, sagte Justizsenatorin Jana Schiedek (SPD). „Über die unabhängigen Bußgeldfonds werden von der Justiz auch viele kleine Einrichtungen unterstützt.“ Dazu zählen dieses Mal etwa das Kinderhaus Knickweg in Winterhude, der Romantische Chor Hamburg und der Verein nullkomma-nix, in dem Bürger ehrenamtlich Menschen helfen, die sich für ein Leben ohne Suchtmittel entschieden haben.

Nach dem Bußgeld-Skandal 1972 wurde in Hamburg ein Fonds eingerichtet

Generell entscheiden Richter und Staatsanwälte völlig autonom, ob ein Bußgeld an die Staatskasse geht oder an eine gemeinnützige Einrichtung. Aus dem Jahr 2013 fließen 950.000 Euro an die Staatskasse – 2012 waren es nur 380.000 Euro, 1,1 Millionen Euro wanderten in den Bußgeldfonds. Richter und Staatsanwälte dürfen auch entscheiden, welcher Verein gefördert wird. Um Missbrauch vorzubeugen, fließt in Hamburg seit 1972 jedoch der überwiegende Teil der Bußgelder in einen Fonds, der von der Justizbehörde verwaltet wird. Kurz zuvor hatte es einen Skandal um die Zuweisungspraxis gegeben: Hamburger Richter und Staatsanwälte hatten privat von Vereinen profitiert, denen sie amtlich Gelder zuwiesen hatten. Darunter war auch ein Staatsanwalt, der sich anschließend das Leben nahm. Seitdem werden die Bußgelder an vier Sammelfonds überwiesen, die jeweils ein Gremium kontrolliert. Den Gremien gehören je ein Richter, ein Staatsanwalt, ein Vertreter der Justizbehörde sowie beratend zwei Vertreter der Sozialbehörde an.

Das Bußgeld wird in der Regel einem Fonds zugewiesen, Richter und Staatsanwälte können jedoch auf einem Formular aus zehn Bereichen einen Förderzweck wählen. Zwei Mitarbeiter der Justizbehörde überwachen sämtliche Zahlungen der Beschuldigten und wickeln zudem die Direktzuweisungen an konkret benannte Vereine ab. Geld aus dem Bußgeldfonds können nur Organisationen erhalten, die in einer von der Behörde geführten Liste aufgenommen wurden. Voraussetzung dafür ist unter anderem, dass die Einrichtung einem gemeinnützigen Zweck dient und ihren Sitz in der Hansestadt hat oder für Hamburger Bürger wirkt.