Bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sollen die bisherigen Mieter auch künftig zehn Jahre lang davor geschützt sein, dass der neue Eigentümer ihnen wegen Eigenbedarfs oder aus wirtschaftlichen Interessen kündigt.

Hamburg. Die SPD-Bürgerschaftsfraktion will den Mieterschutz in Hamburg weiter stärken. Bei Umwandlungen von Miet- in Eigentumswohnungen sollen die bisherigen Mieter auch künftig zehn Jahre lang davor geschützt sein, dass der neue Eigentümer ihnen wegen Eigenbedarfs oder aus wirtschaftlichen Interessen kündigt.

Diese Regelung gilt zwar bereits in Hamburg, ist aber bis Januar 2014 befristet. Würde sie nicht rechtzeitig verlängert, würden die Kündigungsschutzfristen von zehn auf drei Jahre sinken. Daher hat die SPD nun beantragt, dass die "Verordnung zur Verlängerung der Kündigungsschutzfrist für Wohnraum" bestehen bleibt - von der Bürgerschaft beschlossen werden soll der Antrag am 29. Mai. Die Verordnung wurde 1993 erstmals eingeführt, und 2004 verlängert. Sie darf nur für zehn Jahre gelten und muss dann bei Bedarf erneut bestätigt werden.

Ein Auslaufen der Regelung würde sich "nachteilig auf Mieter auswirken und Spekulanten anziehen", sagte Dirk Kienscherf, stadtentwicklungspolitischer Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion. "Diesem schieben wir jetzt frühzeitig einen Riegel vor."