Lediglich die FDP-Fraktion spricht sich gegen Vereinbarung aus

Hamburg. Gut zwei Wochen nach der Unterzeichnung der Staatsverträge mit den muslimischen Religionsgemeinschaften hat die Bürgerschaft das Thema einstimmig in den Verfassungsausschuss überwiesen. Dort wollen die Abgeordneten sich in einer Expertenanhörung weiter damit befassen. Im Frühjahr könnte das Parlament schließlich über die Vereinbarung abstimmen. Dann können die Staatsverträge in Kraft treten.

"Die Verträge sind ein weiterer wichtiger Schritt für einen respektvollen Umgang in der Gesellschaft mit den verschiedenen Religionen. Damit werden den islamischen Religionsgemeinschaften gleiche Rechte zuerkannt", sagte Ekkehard Wysocki, kirchenpolitischer Sprecher der SPD-Fraktion. Er erinnerte daran, dass ein CDU-Bürgermeister im Jahr 2006 den Anstoß für die Verträge gegeben hatte. "Es ist das Verdienst von Ole von Beust, diesen Prozess angestoßen zu haben, der nun von Olaf Scholz zur Unterschriftsreife weitergeführt wurde. Wir wollen jetzt eine ausführliche parlamentarische Beratung ermöglichen, um alle Fragen zu klären, die sich bei einem so wegweisenden Vertragswerk ergeben."

CDU-Fraktionschef Dietrich Wersich machte deutlich, dass es für die Union wichtig sei, dass Religionen in der Stadt sichtbar seien. "Deshalb haben wir Verträge mit der evangelischen und katholischen Kirche sowie mit der jüdischen Gemeinde geschlossen und Gespräche mit den Muslimen begonnen." Die Verträge mit den islamischen Gemeinden sollten aus seiner Sicht aber auch Grenzen und Erwartungen aufzeigen. "So sollten die Vertragspartner für die Werte der Verfassung eintreten." Auch sei eine Ganzkörperverschleierung im öffentlichen Dienst nicht akzeptabel.

Themen der Verträge sind unter anderem der Religionsunterricht, der innerhalb von fünf Jahren zu einem gemeinsamen Unterricht aller Religionsgemeinschaften geführt werden soll, die Anerkennung von islamischen Feiertagen sowie sarglose Bestattungen. Zudem verlangt der Vertrag etwa, dass Frauen und Homosexuelle nicht diskriminiert werden dürfen. Öffentlich-rechtliche und private Rundfunksender sollen den Muslimen Sendezeiten für Verkündungen und Seelsorge einräumen. Ob muslimische Lehrerinnen Kopftücher tragen dürfen, soll wie bisher im Einzelfall geregelt werden. Das wurde immer wieder kritisiert.

Als einzige Fraktion in der Bürgerschaft lehnte die FDP den Vertrag ab. "Die Regeln des Zusammenlebens zwischen Hamburgern muslimischen und nicht muslimischen Glaubens sind seit Langem selbstverständlicher Alltag", sagte Anna von Treuenfels. "Dafür braucht es keine Staatsverträge. Einfache Gesetze, wie etwa zur muslimischen Feiertagsregelung geplant, sind völlig ausreichend."