Wegen der Millionen-Abfindung für Ex-HSH-Chef Dirk Nonnenmacher gibt es jetzt massive Kritik am Aufsichtsratschef Hilmar Kopper.

Hamburg. Die Luft wird dünn um Hilmar Kopper, den Aufsichtsratsvorsitzenden der HSH Nordbank. Er war es, der mit Ex-Bank-Chef Dirk Nonnenmacher dessen Aufhebungsvertrag in 2010 aushandelte - ein Vertrag, der einem Bericht des NDR und der "Süddeutschen Zeitung" zufolge Nonnenmacher eine Abfindung in Höhe von rund vier Millionen Euro garantiert, obwohl gegen ihn mehrere Ermittlungsverfahren laufen.

Der Grund: Die Konzernspitze hatte damals die Forderung der beiden Hauptanteilseigner Hamburg und Schleswig-Holstein, dass bei einer Verurteilung Nonnenmachers die Abfindung an die Bank zurückfließen müsse, nicht in den Vertrag mit aufgenommen. Den Berichten zufolge läuft am 15. Dezember eine Frist aus, nach der Nonnenmacher die Abfindung behalten kann, sollten bis dahin keine Gründe für eine nachträgliche fristlose Kündigung auftauchen.

Unverständnis, Verärgerung und der ausdrückliche Wunsch nach einer schnellen Lösung breitet sich nun in der Hamburger Politik aus. Geschlossen wird von Aufsichtsratschef Hilmar Kopper eine lückenlose Klärung des Sachverhalts gefordert.

Der Aufsichtsratschef will jedoch derzeit aus rechtlichen Gründen zu keinen Details des Aufhebungsvertrags Stellung nehmen, macht aber deutlich: "Der Aufsichtsrat wird den Verlauf eines etwaigen Strafverfahrens gegen ehemalige Vorstände der Bank aufmerksam verfolgen und rechtzeitig Maßnahmen ergreifen, um eine mögliche Verjährung von Schadenersatzansprüchen gegen ehemalige Vorstandsmitglieder zu verhindern." Im Fall einer Verurteilung könnte die Nordbank von Nonnenmacher eine Entschädigungszahlung fordern. Diese wäre höher als die vereinbarte Abfindung, die Nonnenmacher mit Kopper ausgehandelt hat.

Jens Kerstan, Fraktionsvorsitzender der Grünen, sieht deshalb Kopper in der Pflicht. "Er ist als Chefaufseher dem Wohl des Unternehmens verpflichtet. Wenn er leichtfertig auf vier Millionen Euro verzichtet - selbst im Fall einer Verurteilung von Nonnenmacher -, handelt er gegen die Interessen der Bank." Der Aufsichtsratsvorsitzende müsse nun aufpassen, dass nicht er zum nächsten Personalproblem der Nordbank werde. "Ich habe kein Verständnis dafür, dass der Aufsichtsratschef offenkundig die Forderungen verschiedener Landesregierungen ignoriert hat."

Das Verhalten Koppers kritisiert auch Norbert Hackbuch, finanzpolitischer Sprecher der Linken. "Es ist dringend geboten, dass die Länder als Haupteigentümer endlich Konsequenzen aus dem gutsherrlichen Gebaren Koppers ziehen", sagt Hackbusch. Seiner Meinung nach sei dieser "nicht der Richtige" in seiner Rolle als Chefaufseher, denn er behandele Finanzsenator Peter Tschentscher (SPD) "wie einen Schuljungen, von dem er sich nichts sagen lässt".

Ähnlich sieht es der CDU-Finanzexperte Roland Heintze. "Das Handeln Koppers wirkt nicht, als wäre es mit der Politik abgestimmt", sagt Heintze. "Auf mich wirkt es fast so, als würde Tschentscher nicht auf der Bühne, sondern im Publikum sitzen - wenn auch in einer Loge in seiner Rolle als Finanzsenator, von wo aus er Herrn Kopper ab und zu zuruft, was er will."

Seitens der Finanzbehörde erwartet man nun, dass die HSH Nordbank "alle Ansprüche gegen Herrn Nonnenmacher konsequent verfolgt", so Sprecher Daniel Stricker. Der Senator erwarte, dass der Aufsichtsrat dieser Forderung nachkommt. Es bestehe jedoch kein Zweifel, dass Kopper ein erfahrener Bankfachmann und kompetenter Aufsichtsratsvorsitzender sei. Gegenüber dem Abendblatt sagt Tschentscher: "In der Zeit, die ich beurteilen kann, war die Zusammenarbeit mit Herrn Kopper gut und verlässlich." Fakt sei jedoch, so Sprecher Daniel Stricker, dass der Vertrag nicht nachträglich und einseitig aufgehoben werden kann.

Dies bestätigt auch Michael Adams, Leiter des Instituts für Rechtswissenschaft an der Uni Hamburg. "Es scheint, als habe Nonnenmacher damals sehr gut verhandelt", so der Jurist mit Blick auf die "sehr kurze" Frist bis zum 15. Dezember. Würde es sich um eine reguläre gesetzliche Verjährungsfrist handeln, könnte sie mit juristischen Mitteln unterbrochen werden, so Adams. Unabhängig von dem Datum könne Nonnenmacher aber doch noch zur Kasse gebeten werden, wenn er verurteilt werden sollte, erklärt der Wirtschaftsrechtler: "Dann müsste Nonnenmacher mit Schadenersatzforderungen der Bank in immenser Höhe rechnen." Dann hafte der frühere HSH-Chef mit seinem gesamten Vermögen.

Auch Karl-Werner Hansmann, Professor für Wirtschaftswissenschaften an der Uni Hamburg, ist verwundert über die Frist in dem Vertrag: "Sie ist sehr kurz, wenn man weiß, wie Staatsanwälte arbeiten." Hansmann kann sich dies nur so erklären: "Es wird damals um eine Machtprobe gegangen sein. Man wollte, dass Nonnenmacher schnell geht, und er hat seinen Abgang möglichst teuer verkauft."