Gericht entschied: Graffiti des 61-Jährigen sind Sachbeschädigung

Hamburg. Auch eine Maskierung kann durchaus entlarvend sein. Wenn der Gesichtsschutz mit derartig viel Bedacht gewählt wird, liebevoll geradezu. Unerkannt möchte der Mann zwar bleiben, im Verborgenen. Doch womit er seine hageren Gesichtszüge kaschiert, wenn er in einer Prozesspause vor dem Amtsgericht an den Fotografen vorbei muss, überlässt Walter F. mitnichten dem Zufall. Sorgfältig wählt der Mann, den sie "Oz" nennen, einen der akribisch in Klarsichtfolien sortierten Zeitungsartikel über sein Leben und Wirken und hält ihn wie eine schmückende Maske vors Gesicht.

Schließlich hat der 61-Jährige, aus seiner Sicht, einen Ruf zu wahren. Als Künstler, wie ihn seine Fans sehen. Als Kultfigur, wie manche glauben. Doch demnächst wird Deutschlands ältester und wohl bekanntester Sprayer, dem Kritiker vorwerfen, er kreiere allenfalls Schmierereien, ohnehin dort bleiben, wo ihn die wenigsten Menschen zu Gesicht bekommen: im Gefängnis.

14 Monate Haft ohne Bewährung verhängte das Amtsgericht am Freitag gegen F. wegen elf Fällen von Sachbeschädigung. Rund 120 000 sogenannter Tags soll der ebenso allgegenwärtige wie umstrittene Straßenkünstler in Hamburg hinterlassen haben, Smileys vor allem und die Buchstaben "Oz". Acht Jahre hat er insgesamt bereits in Haft verbracht. Ein Unbeirrbarer? Ein Unbelehrbarer? Jedenfalls unerschütterlich wirkt der Graffiti-Oldie, wie er so starr dasitzt während der Urteilsverkündung, der Mund kaum mehr als ein Strich.

In dem Prozess ging es um Graffiti, unter anderem auf Pollern und an Hauswänden. "Die Leute lieben 'Oz'. 'Oz' ist Kunst von der Straße", hatte sein Verteidiger Andreas Beuth am Freitag, dem 20. Prozesstag, argumentiert und Freispruch gefordert, unter anderem, weil Kunstfreiheit in diesem Fall höher zu bewerten sei als das Recht auf Eigentum. Gegen die Verurteilung kündigte Beuth Rechtsmittel an.

Doch nach Überzeugung der Amtsrichterin handelt es sich bei den Tags von "Oz" um Sachbeschädigung. Zwar finde sie einige Tags "ganz hübsch". Doch ob das Kunst sei, wisse sie nicht. Das Eigentumsrecht gehe jedenfalls vor. Die Strafe von "Oz" zur Bewährung auszusetzen, kommt für die Richterin nicht infrage, denn weitere Taten seien zu befürchten. Schließlich habe "Oz" sogar zwischen einzelnen Prozesstagen gesprayt. Laut Polizei zuletzt gerade am Mittwoch.