Mit der Vertiefung der Fahrrinne um etwa einen Meter sollen Schiffe mit Tiefgängen von bis zu 14,50 Metern den Fluss befahren können.

Hamburg. Für die umstrittene Elbvertiefung liegt seit gestern die offizielle Genehmigung vor, nachdem zuvor die Bundesländer Niedersachsen und Schleswig-Holstein ihr Einvernehmen erteilt hatten. Mit der Vertiefung der Fahrrinne um durchschnittlich etwa einen Meter sollen Schiffe mit Tiefgängen von bis zu 14,50 Metern den Fluss befahren können. Die Genehmigung regelt aber auch ein neues Tempolimit für Frachter auf der Elbe sowie Ausgleichsmaßnahmen für die Natur. Der mehr als 2500 Seiten umfassende Planfeststellungsbeschluss soll nun laut der Wasser- und Schifffahrtsdirektion Nord in Kiel vom 25. Mai bis 7. Juni öffentlich in den Gemeinden an der Unterelbe ausliegen. Erst anschließend sind innerhalb einer Monatsfrist Klagen vor dem Bundesverwaltungsgericht möglich. Vor Ablauf dieser Klagefrist werde mit den Baggerarbeiten nicht begonnen, teilte die Behörde mit.

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In einer ersten Stellungnahme kritisierten die Umweltverbände die Genehmigung erwartungsgemäß scharf, sie kündigten allerdings noch keine Klagen an. Mehrfach mussten die planenden Behörden die Pläne für die Elbvertiefung in der Vergangenheit ändern und den Start verschieben - vor allem weil es Bedenken wegen des Naturschutzes und der Deichsicherheit gegeben hatte. Neue Deichbauwerke bei Otterndorf und Maßnahmen für einen Schutz des Obstanbaus an der Elbe gelten daher als weitere Folgekosten des Projekts.

http://www.wsd-nord.wsv.de/Planfeststellung/Planfeststellung_Elbe/index.html