Das Renteneintrittsalter von 55 Lebensjahren gilt als nicht mehr zeitgemäß, während die Rente mit 67 Jahren für Arbeitnehmer Realität wird.

Hamburg. Die Ruhegehälter der Senatoren kommen auf den Prüfstand. Die Vorsitzenden der fünf Bürgerschaftsfraktionen haben sich gestern auf ein Verfahren verständigt, an dessen Ende ein neues Senatsgesetz stehen könnte. Im Mai soll der Verfassungsausschuss der Bürgerschaft seine Beratungen auf der Basis eines Vergleichs der Versorgungsregelungen in den anderen Ländern und dem Bund aufnehmen.

Im Zentrum der Erörterung dürfte die Frage stehen, ob die Zahlung der Pensionen für frühere Senatoren vom 55. Lebensjahr an noch zeitgemäß ist, während die Rente mit 67 Jahren für Arbeitnehmer Realität wird. Die meisten Länder und der Bund gewähren Ruhegehälter für frühere Minister oder Senatoren erst vom 60. oder 65. Lebensjahr an. Nur in Berlin, Thüringen, Sachsen-Anhalt, dem Saarland und in Hessen wird die Altersversorgung ebenfalls bereits mit 55 Jahren fällig.

"Wir würden uns freuen, wenn am Ende der Beratungen ein interfraktioneller Gesetzentwurf steht", sagte SPD-Fraktionschef Andreas Dressel. "Die Senatorenversorgung sollte nicht im Parteienstreit untergehen. Das wäre dem Thema nicht angemessen."

Bei der Höhe des Ruhegehalts liegt Hamburg auf den ersten Blick ebenfalls in der Spitzengruppe unter den Ländern. Nach vier Amtsjahren steht einem Ex-Senator eine Pension in Höhe von bis zu 35 Prozent der Dienstbezüge (13 577,83 Euro monatlich) zu. Thüringen liegt gleichauf, nur Sachsen ist mit 43,05 Prozent noch spendabler. Zu berücksichtigen ist aber, dass in Hamburg Senatoren nicht zugleich Abgeordnete sein können. In anderen Ländern steht Ministern häufig noch eine Abgeordnetenpension zu. Seit 1998 beteiligen sich Senatoren zudem finanziell an ihrer Altersversorgung.