SPD legt neues Gesetz vor, um Hamburger vor der Spielsucht zu schützen. Maximal acht Automaten pro Laden und vormittags Sperrzeit.

Hamburg. Mit einem "Spielhallengesetz für Hamburg" will die SPD Spieler schützen und die Suchtprävention stärken - mit weitreichenden Folgen für die Spielhallen der Stadt: Tritt das Gesetz im Sommer wie geplant in Kraft, werden in den kommenden fünf Jahren mindestens die Hälfte der rund 395 Hamburger Spielhallen schließen müssen. Die Automatenwirtschaft fürchtet, dass durch das neue Gesetz mittelfristig keine der Spielhallen überleben wird.

Und dies sieht das neue Gesetz unter anderem vor: Gibt es an einem Ort eine Spielhalle, darf im Umkreis von 500 Metern keine weitere Spielhalle betrieben werden. Ausnahmen gelten für die Reeperbahn und den Steindamm, wo im Umkreis von 100 Metern keine weitere Spielhalle betrieben werden darf. Auch wird es keine Mehrfachkonzessionen für einen Standort geben, sodass ein Betreiber nicht mehr mehrere Spielhallen nebeneinander betreiben kann. Auch die Öffnungszeiten werden begrenzt. Von 5 Uhr morgens bis 12 Uhr mittags soll eine Sperrzeit gelten. In einer Spielhalle dürfen nicht mehr als acht Spielgeräte aufgestellt werden. Bisher waren zwölf Geräte erlaubt. Der Abstand zwischen den einzelnen Geräten muss künftig mindestens 1,5 Meter betragen, getrennt durch eine Sichtblende mit einer Tiefe von mindestens 80 Zentimetern. All das wird gemacht, um problematisches Spielverhalten zu verhindern. Denn es seien vor allem Spielsüchtige, die gleichzeitig an mehreren Geräten spielten, sagte der gesundheitspolitische Sprecher der SPD-Bürgerschaftsfraktion und Mitinitiator des Gesetzes, Martin Schäfer.

+++ Welche Spielhallen schließen müssen +++

+++ Keine neuen Spielhallen rund um Jugendeinrichtungen+++

Deshalb muss auch das Personal in den Spielhallen künftig regelmäßig geschult werden, um "problematisches und pathologisches Spielverhalten" frühzeitig erkennen zu können. Zudem muss für jede Spielhalle ein "Sozialkonzept" entwickelt werden, in dem festgelegt ist, "mit welchen Maßnahmen den sozialschädlichen Auswirkungen des Spiels vorgebeugt werden soll und wie diese behoben werden sollen". Bisher mussten lediglich Spielkasinos solche Konzepte vorweisen.

"Wir wollen durch die Einschränkungen der Spielmöglichkeiten auch die Spielsucht eindämmen", erklärt Schäfer die Idee hinter dem Gesetz. Gefährdete Spieler sollen geschützt werden, indem sie weniger Gelegenheit zum Spielen haben.

Auslöser für das neue Gesetz ist die Föderalismusreform, in deren Rahmen das "Recht der Spielhallen" in die Zuständigkeit der Länder übertragen wurde. Der im November 2012 in Berlin unterzeichnete neue Glücksspielstaatsvertrag (soll in Hamburg im Mai vom Parlament beschlossen werden) bildet die rechtliche Grundlage für das neue Hamburger Gesetz. Bei der Ausarbeitung hat sich Hamburg nach eigenen Angaben am Berliner Gesetz orientiert, das bereits seit einem Jahr in Kraft ist.

Bei der Jahrestagung des Hamburger Automatenverbandes am Donnerstagabend machten die Mitglieder gegenüber dem SPD-Politiker Schäfer ihre Ablehnung des neuen Gesetzes deutlich. "Die geplante Reduzierung der Automaten von zwölf auf acht kommt einem Verbot gleich und bedeutet den Verlust der Arbeitsplätze von 2000 Mitarbeitern und Auszubildenden der Automatenwirtschaft in Hamburg", sagte Gundolf Aubke vom Hamburger Automatenverband. Stattdessen befürchtet der Verband ein unkontrolliertes Aufstellen von Automaten in "Hinterzimmern, sogenannten Teestuben und Wettbüros".

Einen regelrechten "Wildwuchs" hat die Deutsche Polizeigewerkschaft (DPolG) in Berlin tatsächlich beobachtet. Wie es in einer Stellungnahme der DPolG an den Schleswig-Holsteinischen Landtag beschrieben wird, legen dort eine Reihe von Gastronomen das Instrumentarium der "erlaubnisfreien Gaststätte" zu ihren Gunsten "exorbitant" aus. Im Klartext: So werden erlaubnisfreie Gaststätten errichtet, in denen nach bisheriger Gesetzeslage bis zu drei gewerbliche Geldgewinnspielgeräte zulässig sind. Oftmals werden laut Polizeigewerkschaft in Berlin bestehende Ladenlokale unterteilt, sodass es dort dann mehrere Ladenlokal gibt, in denen dann jeweils bis zu drei Automaten aufgehängt werden - ohne Konzession, ohne Kontrolle.

In Hamburg wird es nun zunächst am 27. April eine Expertenanhörung vor dem Gesundheits- und Wirtschaftsausschuss geben. Dabei wird auch die Automatenwirtschaft Gelegenheit bekommen, ihre Positionen zu vertreten. Frühestens in der Sitzung am 13./14. Juni soll dann das Parlament über das neue Gesetz abstimmen. Es ist laut SPD aber auch nicht ausgeschlossen, dass es dazu erst nach der Sommerpause kommen wird.