Krankenkassen kündigen Regressforderungen an. Bezahlen soll, wer nicht geräumt hat. Das könnte auch die Stadt Hamburg betreffen.

Hamburg. Der Winter kann für die Stadt Hamburg teuer werden: Nach glatteisbedingten Unfällen von Fußgängern überprüfen die Krankenkassen, ob Dritte in Haftung genommen werden können, und ermitteln den Verantwortlichen. Dieser muss dann die Behandlungskosten übernehmen. Das betrifft sowohl die Stadt mit ihren öffentlichen Flächen als auch Privatanlieger. Die Kassen wollen ihre Versicherten bei Klagen unterstützen.

Auf die betroffenen Grundstückseigentümer können erhebliche Kosten zukommen. Denn die stationäre Behandlung eines Knochenbruches kostet im Durchschnitt 3000 Euro. Ein Handgelenksbruch ist mit 7000 bis 8000 Euro schon deutlich teurer. Und ein Oberschenkelhalsbruch kostet etwa 15.000 Euro.

Wenn herausgefunden werden kann, ob der Anlieger versäumt hat, den Weg zu räumen und zu streuen, werden Regressforderungen gestellt. "Häufig ist aber die Beweisführung sehr schwierig", sagt Renate Janssen von der Techniker Krankenkasse (TK). "Steht aber ein Streumangel fest, versuchen wir, den Grundstückseigentümer oder Anlieger in Haftung zu nehmen." Arbeitgeber von Geschädigten könnten Regress für Lohnkosten verlangen.

Nach diesem strengen Winter ist die Zahl der glatteisbedingten Knochenbrüche deutlich höher. Allein im Januar haben nach Schätzungen bundesweit doppelt so viele Menschen Knochenbrüche erlitten wie im Vorjahresmonat - das sind dann nach einer vorsichtigen Hochrechnung mehrere Zehntausend Menschen. Nach Angaben der Techniker Krankenkasse kostet der eisglatte Winter die gesetzlichen Krankenkassen zusätzliches Geld. Besonders häufig komme es zu Fuß-, Knie-, Schulter- und Armverletzungen. Experten rechnen mit drei bis vier Monaten Bearbeitungszeit. Erst dann liegen genauere Zahlen vor.

Die Kosten für eisbedingte Unfälle auf dem Arbeitsweg werden von den Berufsgenossenschaften bezahlt. "Wir werden sicherlich mehr Regressforderungen stellen als in den vergangenen Wintern. Die Zahl der glatteisbedingten Unfälle ist ja deutlich erhöht", sagt auch Andreas Kühn von der Berufsgenossenschaft Bau. "Rutscht einer unserer Versicherten auf dem Weg zur Arbeit, während der Arbeit oder auf dem Weg nach Hause auf Schnee oder Eis aus und verletzt sich dabei, prüfen wir, ob große Fahrlässigkeit vorliegt", so Kühn. Die Behörde für Stadtentwicklung und Umwelt rechnet bereits mit Regressforderungen. Behördensprecherin Helma Krstanoski: "Nicht nur die Stadt, auch viele private Anlieger werden wohl zahlen müssen. Damit verteilen sich die Kosten auf mehreren Schultern."