Das Verhältnis von Staat und Religion steht im Mittelpunkt eines Vortragabends, zu dem das Hamburger Forum christlicher Juristinnen und Juristen morgen (19.30 Uhr) ins St.-Ansgar-Haus (Schmilinskystraße 78) einlädt.

Anlass: Vor 90 Jahren schuf die Weimarer Verfassung die Grundlage für das bis heute geltende Staatskirchenrecht, vor 60 Jahren wurden die Weimarer Kirchenartikel in das Grundgesetz übernommen. Den Abend eröffnet Elisabeth Chowaniec (Nordelbische Kirche). Anschließend hält Prof. Ansgar Hense vom Institut für Staatskirchenrecht den Hauptvortrag. Das Schlusswort hat Karl Schmiemann, Justiziar des Erzbistums Hamburg.